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Thema: Funkausbildung DRK Ortsverband "First-Responder"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hi,

    Ich kann jetzt nur für NRW sprechen:
    Bei uns werden die duchr die Kreisleistelle INFORMIERT und nicht alamiert.
    Die Überbrücken die Therapiefreie Zeit zwischen Notruf und eintreffen des RD´s.
    Mindestausbildung ist der Sanitäter-Westfalen, geht dann hoch bis zu Notärzten die da mitfahren.
    Wenn der RD eintrifft wird die Einweisung noch gemacht (Anfahrtsweg) Übergabe des Patienten und das wars, bis jetzt.

    Zur Alamierung/Information:
    Wir werden informiert, da wir dann nicht zwingend den Fall abarbeiten müssen wie es bei einer Alamierung geschieht. Und das aus dem Grunde da wir alle Arbeitstätig sind und nur einen bestimmten Stundenzeitraum am Tag rausfahren können, und werden auch nicht von den Arbeitgebern dafür freigstellt.

    Falls noch fragen, einfach melden!!!

    Mfg Christian

  2. #2
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    Telefon reicht...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Warum reicht einn Telefon???

    Wie schaut das denn aus wenn man den RTW einweisen muss, via Funk????
    Macht mann das dann indem man die LST anruft, die das dann weiter gibt an die RTW-Besatzung???, als wenn der Disponent nichts anderes zu tun hat!!!

    Also muss mann auch Funken können, und wenn der meiste Funkverkehr nur im 2m-Band stattfindet.

    Mfg

  4. #4
    marcjoerg Gast
    Was die FR alles machen weiß ich nicht. Was ich weiß ist, dass sie ein Smart mit 4m und zwei 2m haben und dass sie mich gefragt haben, ob ich eine Funkausbildung machen. ;-)

  5. #5
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    kein Funk, nur Telefon

    DIe Jungs müssen ja eine qualufizierte Rückmeldung (hoffe Sie können das ) abgeben und dann können sie ja gleich dem Disponent besonderheiten auf der Anfahrt nennen. Ansonsten ist es dort wo der Smart mit Blaulicht vor der Tür steht;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #6
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    Wenn sie 4m-Funk im Smart haben, muß der ja auch genehmigt worden sein. Warum sollten sie den dann nicht nutzen und statt dessen telefonieren?

    duese

  7. #7
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    Da muss ich Duese beipflichten...

    Je nachdem, was man an der E-Stelle hat (VU mehrere Verletzte). Dann ist ein 4m Gerät wirklich sinnvoller mit kurzer und knapper rückmeldung / nachforderung von Einsatzkräften, als mit so ne dämlichen Handy erstmal "112" wählen und warten bis der abhebt...

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal
    Telefon reicht ...

    kein Funk, nur Telefon
    @hannibal
    welches Problem hast Du mit den FR/HvO?
    Die fahren bei uns (BY) als RD oder FW-Fzg (79/1), werden von der RLST (zukünftig) ILst alarmiert und übernehmen Erstversorgung und Einweisung der RD-Kollegen (oder aber auch FW/Pol).
    Also warum in aller Welt reicht ein Telefon ???

    (Schlecht funken können auch hauptamtliche FW-/RD-Kollegen!?!)

  9. #9
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    mal ganz angesehen davon, dass du in By keine genehmigung für eine SoSi (gilt für HvO/FR; Orgl; LNA; KB"X"und so zeug) bekommst, wenn nicht ein 4 m FuG im fahrzeug verbaut ist...

    diese ablehnung kann ich auch nicht nachvollziehen, der umweg über telefon ist doch unsinn, wenns anders auch geht.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

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