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Thema: Funkausbildung DRK Ortsverband "First-Responder"

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  1. #1
    marcjoerg Gast
    Zitat Zitat von Pepsi79
    Bei uns im Landkreis Rastatt werden die Funklehrgänge beim DRK von den Kreisausbildern der Feuerwehr durchgeführt. Der Teilnehmer bekommt eine Urkunde vom Landkreis auf welcher steht, daß er als Angehöriger des DRK am Lehrgang "Sprechfunker" teilgenommen hat, und daß dieser gemäß FwDV 2 und dem Lehrzielkatalog für die Ausbildung der Freiw. Feuerwehren in Ba-Wü durchgeführt wurde.

    @ marcjoerg: Kann es sein, daß du aus unserem nördlichen Nachbarlandkreis kommst?
    Aha, ok. Das hört sich vernünftig an :-)
    Jep, LK KA. Und auch noch im Unterkreis vom Herrn Weschenfelder...

    Gruß

  2. #2
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    First Responder?

    bring Ihnen bei ordentlich zu telefonieren... reicht voll und ganz
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    First Responder? Was machen die eigentlich ????????

    Zitat Zitat von hannibal
    First Responder?

    bring Ihnen bei ordentlich zu telefonieren... reicht voll und ganz

    Welche Aufgabe haben eigentlich bei euch ?
    Welche Ausbildung haben die First Responder?
    Von wenn werden die Alarmiert und eingesetzt ?

    Vieleicht reicht es wirklich aus wenn Du dennen das Telefonieren erklärst!!

    M.k.G. Friedhelm
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  4. #4
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    Hi,

    Ich kann jetzt nur für NRW sprechen:
    Bei uns werden die duchr die Kreisleistelle INFORMIERT und nicht alamiert.
    Die Überbrücken die Therapiefreie Zeit zwischen Notruf und eintreffen des RD´s.
    Mindestausbildung ist der Sanitäter-Westfalen, geht dann hoch bis zu Notärzten die da mitfahren.
    Wenn der RD eintrifft wird die Einweisung noch gemacht (Anfahrtsweg) Übergabe des Patienten und das wars, bis jetzt.

    Zur Alamierung/Information:
    Wir werden informiert, da wir dann nicht zwingend den Fall abarbeiten müssen wie es bei einer Alamierung geschieht. Und das aus dem Grunde da wir alle Arbeitstätig sind und nur einen bestimmten Stundenzeitraum am Tag rausfahren können, und werden auch nicht von den Arbeitgebern dafür freigstellt.

    Falls noch fragen, einfach melden!!!

    Mfg Christian

  5. #5
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    Telefon reicht...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #6
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    Warum reicht einn Telefon???

    Wie schaut das denn aus wenn man den RTW einweisen muss, via Funk????
    Macht mann das dann indem man die LST anruft, die das dann weiter gibt an die RTW-Besatzung???, als wenn der Disponent nichts anderes zu tun hat!!!

    Also muss mann auch Funken können, und wenn der meiste Funkverkehr nur im 2m-Band stattfindet.

    Mfg

  7. #7
    marcjoerg Gast
    Was die FR alles machen weiß ich nicht. Was ich weiß ist, dass sie ein Smart mit 4m und zwei 2m haben und dass sie mich gefragt haben, ob ich eine Funkausbildung machen. ;-)

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