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Thema: Funkausbildung DRK Ortsverband "First-Responder"

  1. #1
    marcjoerg Gast

    Funkausbildung DRK Ortsverband "First-Responder"

    Hallo zusammen!

    Unsere örtlicher DRK-Ortsverband hat mich (Funkausbilder Feuerwehr) gefragt, ob ich für sie eine Funausbildungen machen kann. Sie haben nun einen Smart mit einem 4m-Funk sowie 2x2m bekommen.

    Nun die Frage: Darf ich das so "ein bisschen" machen? Oder wenn, dann richtig? Denn wenn ich denen zwei Abende darüber was erzähle, dürften haben sie ja offiziell keine Funkausbildung und auch keine "Verpflichtungsniederschrift" unterzeichnen. Zudem müsste ich ja vom DRK als Funkausbilder anerkannt sein.
    Wie läuft das beim DRK normal? Dürfen die Funken ohne Ausbildung, oder hat das DRK etc. auch so was in offizieller Form?

    Ich begebe mich da auf "dünnes Eis", oder?

    Gruß und Danke

  2. #2
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    Guten Morgen,

    Bei uns in NRW wird das so gehandhabt, das man erst funken darf wenn man auf den Geräten eine Einweisung hat und ein Erfahrener Kamerad dabei ist!!
    Alleine Funken oder Kameraden einweisen darf man erst wenn man eine Sprechfunkerausbildung nach DV810. Das ganze andere mit einweisen und ohne Ausbildung wird so gemacht und gedultet solange kein Blödsinn gemacht wird, aber im Sinne des Erfinders ist es nicht!!!

    Wenn noch fragen, einfach melden

    Mfg Christian

  3. #3
    marcjoerg Gast
    Zitat Zitat von Chr881986
    Guten Morgen,

    Bei uns in NRW wird das so gehandhabt, das man erst funken darf wenn man auf den Geräten eine Einweisung hat und ein Erfahrener Kamerad dabei ist!!

    Mfg Christian
    Hallo Christian!

    Danke für deine Auskunft! D.h. es gibt keine offizielle Funkausbildung, die einen Lernzielkatalog hat und soundsoviel Stunden dauern muss?

    Weißt du an wen ich mich da beim DRK wenden kann? Allerdings komme ich aus BW.

    Gruß
    Marc

  4. #4
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    Wenn du eine Sprechfunkerausbildung durchfürst, was ich vorraussetzte, da die sonst nicht fragen würden. Musst du dich an einen Lernplan halten, der müsste dir vom Kreisverband zur Verfügung gestellt werden, zur not nimmste den der Feuerwehr, da bei uns die Ausbildung an den FW-Lehrplan geknüpft ist.

    Hol dir aber vorher das ok vom zuständigen Kreisverband damit die den Lehrgang nicht doppelt machen müssen und auch annerkant wird.

    Mfg Christian

  5. #5
    marcjoerg Gast
    Zitat Zitat von Chr881986

    Hol dir aber vorher das ok vom zuständigen Kreisverband damit die den Lehrgang nicht doppelt machen müssen und auch annerkant wird.

    Mfg Christian
    Hab nun mal mit dem Kreisverband geredet. Wie du schon angedeutet hast... das wird beim DRK alles nicht so eng gesehen - leider. Somit werde ich nur zwei unverbindliche Übungsabende machen....

    Danke für die Tips

  6. #6
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    Bei uns im Landkreis Rastatt werden die Funklehrgänge beim DRK von den Kreisausbildern der Feuerwehr durchgeführt. Der Teilnehmer bekommt eine Urkunde vom Landkreis auf welcher steht, daß er als Angehöriger des DRK am Lehrgang "Sprechfunker" teilgenommen hat, und daß dieser gemäß FwDV 2 und dem Lehrzielkatalog für die Ausbildung der Freiw. Feuerwehren in Ba-Wü durchgeführt wurde.

    @ marcjoerg: Kann es sein, daß du aus unserem nördlichen Nachbarlandkreis kommst?

  7. #7
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    Bundesland

    Hallo !

    um welches Bundesland handelt es sich den dabei ?
    I believe on Digitalfunk

  8. #8
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    Zitat Zitat von marcjoerg
    Allerdings komme ich aus BW.
    Baden-Württemberg
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  9. #9
    marcjoerg Gast
    Zitat Zitat von Pepsi79
    Bei uns im Landkreis Rastatt werden die Funklehrgänge beim DRK von den Kreisausbildern der Feuerwehr durchgeführt. Der Teilnehmer bekommt eine Urkunde vom Landkreis auf welcher steht, daß er als Angehöriger des DRK am Lehrgang "Sprechfunker" teilgenommen hat, und daß dieser gemäß FwDV 2 und dem Lehrzielkatalog für die Ausbildung der Freiw. Feuerwehren in Ba-Wü durchgeführt wurde.

    @ marcjoerg: Kann es sein, daß du aus unserem nördlichen Nachbarlandkreis kommst?
    Aha, ok. Das hört sich vernünftig an :-)
    Jep, LK KA. Und auch noch im Unterkreis vom Herrn Weschenfelder...

    Gruß

  10. #10
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    First Responder?

    bring Ihnen bei ordentlich zu telefonieren... reicht voll und ganz
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  11. #11
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    First Responder? Was machen die eigentlich ????????

    Zitat Zitat von hannibal
    First Responder?

    bring Ihnen bei ordentlich zu telefonieren... reicht voll und ganz

    Welche Aufgabe haben eigentlich bei euch ?
    Welche Ausbildung haben die First Responder?
    Von wenn werden die Alarmiert und eingesetzt ?

    Vieleicht reicht es wirklich aus wenn Du dennen das Telefonieren erklärst!!

    M.k.G. Friedhelm
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  12. #12
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    Hi,

    Ich kann jetzt nur für NRW sprechen:
    Bei uns werden die duchr die Kreisleistelle INFORMIERT und nicht alamiert.
    Die Überbrücken die Therapiefreie Zeit zwischen Notruf und eintreffen des RD´s.
    Mindestausbildung ist der Sanitäter-Westfalen, geht dann hoch bis zu Notärzten die da mitfahren.
    Wenn der RD eintrifft wird die Einweisung noch gemacht (Anfahrtsweg) Übergabe des Patienten und das wars, bis jetzt.

    Zur Alamierung/Information:
    Wir werden informiert, da wir dann nicht zwingend den Fall abarbeiten müssen wie es bei einer Alamierung geschieht. Und das aus dem Grunde da wir alle Arbeitstätig sind und nur einen bestimmten Stundenzeitraum am Tag rausfahren können, und werden auch nicht von den Arbeitgebern dafür freigstellt.

    Falls noch fragen, einfach melden!!!

    Mfg Christian

  13. #13
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    Telefon reicht...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  14. #14
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    Warum reicht einn Telefon???

    Wie schaut das denn aus wenn man den RTW einweisen muss, via Funk????
    Macht mann das dann indem man die LST anruft, die das dann weiter gibt an die RTW-Besatzung???, als wenn der Disponent nichts anderes zu tun hat!!!

    Also muss mann auch Funken können, und wenn der meiste Funkverkehr nur im 2m-Band stattfindet.

    Mfg

  15. #15
    marcjoerg Gast
    Was die FR alles machen weiß ich nicht. Was ich weiß ist, dass sie ein Smart mit 4m und zwei 2m haben und dass sie mich gefragt haben, ob ich eine Funkausbildung machen. ;-)

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