@ Rotkreuz: Genau des is bei uns das Problem, nur unsere Vorgesetzten wollen die EZ einfach ned abgeschlossen haben.
@ Rotkreuz: Genau des is bei uns das Problem, nur unsere Vorgesetzten wollen die EZ einfach ned abgeschlossen haben.
Hi,
mal nachsehen in der DV 810
1.4.7 Unbefugten ist der Zutritt zu Fernmeldezentralen zu untersagen.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
cool, danke
Zitat von SEG
zu untersagen heißt ein Schild an die Tür kleben
"Unbefugten ist der Zutritt verboten"
Von verschließen steht da gar nix.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wenn er jetzt damit argumentiert, dass Jugendliche in der Jugendfeuerwehr sind, die noch nicht lesen können? Muss er dann nen Bild malen und an die Tür hängen? ;-)Zitat von Alex22
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Dann sollte man die JFler wohl besser wieder aus der Feuerwehr entfernen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
@ Alex22: nicht alle, ist nur einer und der wird morgen mal ordentlich belehrt
Na, nicht ganz richtig.Zitat von Alex22
In Fernmeldezentralen werden in der Regel Unterlagen aufbewahrt,
die als -VS NfD- eingestuft sind. (Alle Funkunterlagen sind VS - NfD-)
Und diese Unterlagen dürfen nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen aufbewahrt werden.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Genau so siehts aus.Zitat von Ebi
Allerdings ist es bei manchen Leuten schwer in den Kopf zu kriegen, das man eben nicht im Kegelverein ist.... das ist leider so.
Ich habe da auch schon so meine Erfahrungen gemacht....
Aber in manchen Fällen wird es echt übertrieben, da wird dann im ELW2 ne Party gemacht, mit Cola und Bierflaschen, während die anderen Kameraden draussen die Arbeit machen.
Nur damit man alles mitbekommt, was über den Funk so läuft...
r.
Darf ich erfragen wo du das her hast?Zitat von Ebi
VS- NfD bedarf eigentlich keiner weiteren Maßnahmen, diese Unterlagen sind zwar nur für den Dienstgebrauch und haben daheim nichts zu suchen, aber verschlossen sein müssen diese Unterlagen nicht.
Erst ab Stufe VS - Geheim bzw VS - Streng Geheim sind sichernde Maßnahmen zu treffen.
Und mir egal .. ich hab meine Zulassung bis Stufe Geheim.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
@Alex,Zitat von Alex22
also, das steht in der Verschlusssachenanweisung. Und die dürfte in Bayern genauso gelten wie in anderen Bundesländern.
Weiterhin, wenn du bis -Geheim- verpflichtet bist, müsstest du ja jährlich über VS Anweisung belehrt werden ...
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http://www.bbr.bund.de/wettbewerbe/d...lusssachen.pdf
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2.1.2. VS-NfD eingestuftes Material (z.B. Gerät, Ausrüstung) oder Datenträger (z.B.Disketten, CD`s, Mikrochips, Mikrofiche) sind ebenfalls entweder deutlich sichtbar am Material selbst oder – falls dies nicht möglich ist – an den Aufbewahrungsbehältnissen des Materials zu kennzeichnen bzw. grundsätzlich umzustempeln.
2.1.3. Die VS sind in verschlossenen Räumen oder Behältern (Schränken, Schreibtischen usw.) zu verwahren.
Außerhalb von solchen Räumen oder Behältnissen sind sie stets so aufzubewahren bzw. zu behandeln, dass Unbefugte keinen Zugang zu oder Einblick in die VS haben.
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mfg
e.
Geändert von Ebi (01.06.2006 um 12:34 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Genau so sehe ich das auch ! Hat ja sicher seinen Grund, das an jedem FLZ etc. nen Türcode oder ne Magnetkarte erforderlich ist =)Zitat von Ebi
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