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Thema: Einsatzzentrale absperren?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22
    zu untersagen heißt ein Schild an die Tür kleben
    "Unbefugten ist der Zutritt verboten"

    Von verschließen steht da gar nix.
    Na, nicht ganz richtig.
    In Fernmeldezentralen werden in der Regel Unterlagen aufbewahrt,
    die als -VS NfD- eingestuft sind. (Alle Funkunterlagen sind VS - NfD-)

    Und diese Unterlagen dürfen nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen aufbewahrt werden.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    Zitat Zitat von Ebi
    Na, nicht ganz richtig.
    In Fernmeldezentralen werden in der Regel Unterlagen aufbewahrt,
    die als -VS NfD- eingestuft sind. (Alle Funkunterlagen sind VS - NfD-)

    Und diese Unterlagen dürfen nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen aufbewahrt werden.
    mfg
    e.
    Genau so siehts aus.

    Allerdings ist es bei manchen Leuten schwer in den Kopf zu kriegen, das man eben nicht im Kegelverein ist.... das ist leider so.
    Ich habe da auch schon so meine Erfahrungen gemacht....

    Aber in manchen Fällen wird es echt übertrieben, da wird dann im ELW2 ne Party gemacht, mit Cola und Bierflaschen, während die anderen Kameraden draussen die Arbeit machen.
    Nur damit man alles mitbekommt, was über den Funk so läuft...

    r.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Ebi
    Na, nicht ganz richtig.
    In Fernmeldezentralen werden in der Regel Unterlagen aufbewahrt,
    die als -VS NfD- eingestuft sind. (Alle Funkunterlagen sind VS - NfD-)

    Und diese Unterlagen dürfen nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen aufbewahrt werden.
    mfg
    e.
    Darf ich erfragen wo du das her hast?
    VS- NfD bedarf eigentlich keiner weiteren Maßnahmen, diese Unterlagen sind zwar nur für den Dienstgebrauch und haben daheim nichts zu suchen, aber verschlossen sein müssen diese Unterlagen nicht.
    Erst ab Stufe VS - Geheim bzw VS - Streng Geheim sind sichernde Maßnahmen zu treffen.

    Und mir egal .. ich hab meine Zulassung bis Stufe Geheim.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22
    Darf ich erfragen wo du das her hast?
    VS- NfD bedarf eigentlich keiner weiteren Maßnahmen, diese Unterlagen sind zwar nur für den Dienstgebrauch und haben daheim nichts zu suchen, aber verschlossen sein müssen diese Unterlagen nicht.
    Erst ab Stufe VS - Geheim bzw VS - Streng Geheim sind sichernde Maßnahmen zu treffen.

    Und mir egal .. ich hab meine Zulassung bis Stufe Geheim.
    @Alex,
    also, das steht in der Verschlusssachenanweisung. Und die dürfte in Bayern genauso gelten wie in anderen Bundesländern.
    Weiterhin, wenn du bis -Geheim- verpflichtet bist, müsstest du ja jährlich über VS Anweisung belehrt werden ...
    --------
    http://www.bbr.bund.de/wettbewerbe/d...lusssachen.pdf
    --------
    2.1.2. VS-NfD eingestuftes Material (z.B. Gerät, Ausrüstung) oder Datenträger (z.B.Disketten, CD`s, Mikrochips, Mikrofiche) sind ebenfalls entweder deutlich sichtbar am Material selbst oder – falls dies nicht möglich ist – an den Aufbewahrungsbehältnissen des Materials zu kennzeichnen bzw. grundsätzlich umzustempeln.
    2.1.3. Die VS sind in verschlossenen Räumen oder Behältern (Schränken, Schreibtischen usw.) zu verwahren.
    Außerhalb von solchen Räumen oder Behältnissen sind sie stets so aufzubewahren bzw. zu behandeln, dass Unbefugte keinen Zugang zu oder Einblick in die VS haben.
    ----------
    mfg
    e.
    Geändert von Ebi (01.06.2006 um 13:34 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
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    VS- NfD ??
    MFG Flo

  6. #6
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    Vom Spieß nur für dich.
    Oder wie es richtig heißt
    VerschlußSache - Nür Für den Dienstgebrauch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Kay dange!
    MFG Flo

  8. #8
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    Bei uns war sogar der Speiseplan VS NFD...

    aber dann gibt es noch sogenannte geheimhaltungswürdige Gegenstände und Gegenstände die nicht geheimhaltungswürdig sind aber auf Grund ihrer Art als solche zu behandeln sind... (dienstsiegel)


    Und wenn das schon bei eurem Wehrführer nicht hilft dann

    1) Das Zeug war sau teuer und geht gerne kaputt
    2) anrecht auf einen rauchfreien arbeitsplatz
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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