Zitat von SEG
zu untersagen heißt ein Schild an die Tür kleben
"Unbefugten ist der Zutritt verboten"
Von verschließen steht da gar nix.
Zitat von SEG
zu untersagen heißt ein Schild an die Tür kleben
"Unbefugten ist der Zutritt verboten"
Von verschließen steht da gar nix.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wenn er jetzt damit argumentiert, dass Jugendliche in der Jugendfeuerwehr sind, die noch nicht lesen können? Muss er dann nen Bild malen und an die Tür hängen? ;-)Zitat von Alex22
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Dann sollte man die JFler wohl besser wieder aus der Feuerwehr entfernen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
@ Alex22: nicht alle, ist nur einer und der wird morgen mal ordentlich belehrt
Hallo!
Bei uns haben genau 9 Leute den Schlüssel zur FEZ. WL, 3 Hauptamtliche, und die ZF mit stellv. - das muss reichen. Wir sind sowieso ständig besetzt. Wenn aber keiner der FEZ'ler da ist, bleibt sie zu. Außer der Wehrführung geht auch keiner einfach so in die FEZ und das sogar ohne dass irgendwie was gesagt werden muss von wegen draußen bleiben =)
In diesem Sinne....
Hallo,
genau dieses Problem gibt es bei uns auch. Ein paar die es ganz krass betreiben setzen sich sogar zum rauchen dort rein. Auch bei uns ist es ein lästiges Thema... der Wehrführer will es nicht dulden dass die NaSt (wie es bei uns heißt ;-)) zugesperrt ist. Es wäre für uns schon ein Erfolg wenn das Rauchverbot durchgesetzt werden könnte. WEnigstens sind wir jetzt bei Einsätzen so weit dass die Nast zugesperrt werden kann damit die Funker in Ruhe arbeiten können. Mich hat es immer tierisch genervt wenn hinter mir 10 Leute saßen die nicht mehr mit den Fahrzeugen mit rauskamen und als Hintergrund dablieben zum Funk hören reingekommen sind und gleichzeitig noch geraucht ham.
Bei uns schon seit Jahren ein Streitthema. Unter der jetzigen Wehrführung wird sich vermutlich auch nix mehr ändern...
Schöne Grüße
Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!
Na, nicht ganz richtig.Zitat von Alex22
In Fernmeldezentralen werden in der Regel Unterlagen aufbewahrt,
die als -VS NfD- eingestuft sind. (Alle Funkunterlagen sind VS - NfD-)
Und diese Unterlagen dürfen nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen aufbewahrt werden.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Genau so siehts aus.Zitat von Ebi
Allerdings ist es bei manchen Leuten schwer in den Kopf zu kriegen, das man eben nicht im Kegelverein ist.... das ist leider so.
Ich habe da auch schon so meine Erfahrungen gemacht....
Aber in manchen Fällen wird es echt übertrieben, da wird dann im ELW2 ne Party gemacht, mit Cola und Bierflaschen, während die anderen Kameraden draussen die Arbeit machen.
Nur damit man alles mitbekommt, was über den Funk so läuft...
r.
Darf ich erfragen wo du das her hast?Zitat von Ebi
VS- NfD bedarf eigentlich keiner weiteren Maßnahmen, diese Unterlagen sind zwar nur für den Dienstgebrauch und haben daheim nichts zu suchen, aber verschlossen sein müssen diese Unterlagen nicht.
Erst ab Stufe VS - Geheim bzw VS - Streng Geheim sind sichernde Maßnahmen zu treffen.
Und mir egal .. ich hab meine Zulassung bis Stufe Geheim.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
@Alex,Zitat von Alex22
also, das steht in der Verschlusssachenanweisung. Und die dürfte in Bayern genauso gelten wie in anderen Bundesländern.
Weiterhin, wenn du bis -Geheim- verpflichtet bist, müsstest du ja jährlich über VS Anweisung belehrt werden ...
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http://www.bbr.bund.de/wettbewerbe/d...lusssachen.pdf
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2.1.2. VS-NfD eingestuftes Material (z.B. Gerät, Ausrüstung) oder Datenträger (z.B.Disketten, CD`s, Mikrochips, Mikrofiche) sind ebenfalls entweder deutlich sichtbar am Material selbst oder – falls dies nicht möglich ist – an den Aufbewahrungsbehältnissen des Materials zu kennzeichnen bzw. grundsätzlich umzustempeln.
2.1.3. Die VS sind in verschlossenen Räumen oder Behältern (Schränken, Schreibtischen usw.) zu verwahren.
Außerhalb von solchen Räumen oder Behältnissen sind sie stets so aufzubewahren bzw. zu behandeln, dass Unbefugte keinen Zugang zu oder Einblick in die VS haben.
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mfg
e.
Geändert von Ebi (01.06.2006 um 12:34 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
VS- NfD ??
MFG Flo
Vom Spieß nur für dich.
Oder wie es richtig heißt
VerschlußSache - Nür Für den Dienstgebrauch.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Kay dange!
MFG Flo
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