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Thema: Einsatzzentrale absperren?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von SEG
    Ich finde es auch besser, wenn eine Einsatzzentrale abgeschlossen ist, aber ich muss erst noch meine Vorgesetzten davon überzeugen, denn er meint es währe nicht nötig die Einsatzzentrale abzusperren, weil die auch häufig bei uns als Durchgang genützt wird, obwohl man auch aussen herum gehen kann.
    Die EZ ist bei uns zugesperrt und wird nur aufgesperrt, wenn wer drin ist. Schlüssel haben auch nur Berechtigte.
    Kann man mit BASIS / Alarmgeber zuviel Scheiss bauen (ABC-Alarm... :D )

  2. #2
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    ja gehört abgeschlossen eventuell irrt ja noch die jugendfeuerwehr usw rum

  3. #3
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    @ Rotkreuz: Genau des is bei uns das Problem, nur unsere Vorgesetzten wollen die EZ einfach ned abgeschlossen haben.

  4. #4
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    Hi,
    mal nachsehen in der DV 810

    1.4.7 Unbefugten ist der Zutritt zu Fernmeldezentralen zu untersagen.

    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
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    cool, danke

  6. #6
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    Zitat Zitat von SEG
    cool, danke

    zu untersagen heißt ein Schild an die Tür kleben
    "Unbefugten ist der Zutritt verboten"

    Von verschließen steht da gar nix.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22
    zu untersagen heißt ein Schild an die Tür kleben
    "Unbefugten ist der Zutritt verboten"

    Von verschließen steht da gar nix.
    Wenn er jetzt damit argumentiert, dass Jugendliche in der Jugendfeuerwehr sind, die noch nicht lesen können? Muss er dann nen Bild malen und an die Tür hängen? ;-)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22
    zu untersagen heißt ein Schild an die Tür kleben
    "Unbefugten ist der Zutritt verboten"

    Von verschließen steht da gar nix.
    Na, nicht ganz richtig.
    In Fernmeldezentralen werden in der Regel Unterlagen aufbewahrt,
    die als -VS NfD- eingestuft sind. (Alle Funkunterlagen sind VS - NfD-)

    Und diese Unterlagen dürfen nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen aufbewahrt werden.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  9. #9
    Bendix 4123 Gast
    Zitat Zitat von Ebi
    Hi,
    mal nachsehen in der DV 810

    1.4.7 Unbefugten ist der Zutritt zu Fernmeldezentralen zu untersagen.

    mfg
    e.
    Genau so sehe ich das auch ! Hat ja sicher seinen Grund, das an jedem FLZ etc. nen Türcode oder ne Magnetkarte erforderlich ist =)

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