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Thema: Neues Rettungsdienstgesetz Niedersachsen - wer weiß mehr?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.01.2004
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    77

    Auslegung?

    Bezüglich der Regio-Leitstellen habe ich gehört, das diese auch virtuell zusammengelegt werden können. Zumindest hat mir jemand erzählt, das drei Landkreise in NS ihre Leitstellen behalten wollen, diese aber über Standleitungen und entsprechende Software vernetzen, so das jede LS z.B. Notrufe aus den anderen Leitstellenbereichen annehmen und disponieren kann. Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt

    jorow

  2. #2
    Registriert seit
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    Beiträge
    154
    Hallo Zusammen!
    Die virtuelle Zusammenlegung hat Vorteile!

    Leitstellen können so taktisch verteilt werden. Im Falle eines Ausfalls von Komponente B können A und C den Betrieb aufrecht erhalten.
    Ähnlich wenn die Verbindung der Komponenten ausfällt,
    dann kann jeder seinen "Bereich" bearbeiten und somit
    autark die Versorgung aufrecht erhalten.

    Was das RD Gesetz der Länder angeht... Hmmm...
    Also ich glaube die Länder als verantwortliche sehen
    da ein finanzielles Problem die RTW immer mit 2 RA zu besetzen.
    Wünschenswert wäre es vielleicht. Aber warten wir ab was passiert,
    wenn der Beruf des RA novelliert wird ;)
    Hier in NRW ist es nach wie vor so, dass auf dem RTW ein RA als
    Transportführer und ein RS als Fahrer vorhanden sein muss. Beide haben
    fachlich, körperlich und geistig geeignet zu sein,
    und sie gehen alle 2 Jahre zu einer entsprechenden Untersuchung.
    KTW: 1x RH (Kutscher) und 1x RS (Chef)

    so long und schönen Start in die Woche noch ;)
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

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