Tach !!!
Ja, es gibt diesen "Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes" !
Hatte ich vor Wochen in Papierform vorliegen (und kann ihn jetzt leider auf die Schnelle nicht mehr finden)
Aber:
Aus der Erinnerung:
Wesentliche Änderungen (ENTWURF!):
Technischer Leiter Rettungsdienst -> organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Fahrzeugbesatzungen:
RTW : einer min. RA
KTW : einer min. RS
(der zweite muß weiterhin "lediglich"sein !)
Der "Intensivtransportwagen" soll im Gesetz aufgenommen werden.
Ansonsten:
viel Verwaltungskacke !
Gruß
Bastel