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Thema: Neues Rettungsdienstgesetz Niedersachsen - wer weiß mehr?

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  1. #1
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    268

    § 10 NRettDG

    Derzeit in Niedersachsen geltendes Gesetz:

    >
    NRettDG vom 29. Januar 1992
    § 10 Personal
    Das im Rettungsdienst eingesetzte Personal muß geeignet sein und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Es muß entsprechend seiner Verwendung nach einheitllichen Maßstäben aus- oder fortgebildet sein und regelmäßig fortgebildet werden.
    <


    Die Träger des Rettungsdienstes (Landkreise und Kreisfreie Städte) können natürlich darüberhinausgehende Vorgaben machen !

    ETIENNE schrieb:
    ...ausnahmslos 2 Rettungsassistenten diese Rettungsmittel besetzt werden. ...

    Den Rettungsdienstbereich nenn' mir mal bitte !!!
    :)



    Gruß
    Bastel

  2. #2
    TEL S6 Gast
    Hallo,

    weiß jemand ob die Wasserrettung verankert bleibt?

  3. #3
    Registriert seit
    08.12.2004
    Beiträge
    788
    Zitat Zitat von Bastel
    ETIENNE schrieb:
    ...ausnahmslos 2 Rettungsassistenten diese Rettungsmittel besetzt werden. ...

    Den Rettungsdienstbereich nenn' mir mal bitte !!!
    :)
    Gar nicht zum Lachen, da waren wir in Rheinland-Pfalz auch kurz vor, bis es dann von verschiedenen Seiten Einsprüche gehagelt hat. Es war ursprünglich vorgesehen, einen RA und mind. einen RAiP auf nen RTW zu setzen.
    Man hat sich dann dazu entschlossen, den RS als "behelfsweisen" Fahrer doch noch zuzulassen. Sinn oder Unsinn sei jetzt mal dahingestellt..

    thilo

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