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Thema: Neues Rettungsdienstgesetz Niedersachsen - wer weiß mehr?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    in keinem BL Sind 2 RA vorgeschrieben... wäre ja nicht zu bezahlen;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Entwurf zur Novellierung nieders. RettDG gefunden

    Tach !!!

    Ich habe den Entwurf zur Novellierung nieders. RettDG beim Aufräumen gefunden !
    :)
    Leider nur in Papier-Form :(


    Zum Theme "bunte" Leitstelle und Zusammenledungen ist folgende Änderung vorgesehen:

    §6 wird wie folgt geändert:

    Absatz 1 erhält folgende Fassung:
    "(1) Die Rettungsleitstelle ist die Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereichs. Die Rettungsleitstelle soll zusammen mit den Feuerwehr-Einsatz-Leitstellen im Rettungsdienstbereich betrieben werden (integrierte Leitstelle). Die Rettungsleitstellen und die integrierten Leitstellen sollen für mehrere Rettungsdienstbereiche als gemeinsame Rettungsleitstelle oder als gemeinsame integrierte Leitstelle betrieben werden.

    Es wird der folgende Absatz eingefügt:
    "Die gemeinsamen Rettungsleitstellen und die gemeinsamen integrierten Leitstellen sollen zusammen mit den entsprechenden Einrichtungen der Polizei unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeit betrieben werden (kooperative Regionalleitstellen). Das Land und die jeweiligen komunalen Träger regeln den Betrieb der kooperatieven Regionalleitstellen durch Vereinbarung."

    ...



    Nochmal zum Thema Personal der Rettungsmittel:
    Es soll in Zukunft nicht nur "geeignet" sondern auch "fachlich und gesundheitlich" geeignet sein :)

    Gruß
    Bastel

  3. #3
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    77

    Auslegung?

    Bezüglich der Regio-Leitstellen habe ich gehört, das diese auch virtuell zusammengelegt werden können. Zumindest hat mir jemand erzählt, das drei Landkreise in NS ihre Leitstellen behalten wollen, diese aber über Standleitungen und entsprechende Software vernetzen, so das jede LS z.B. Notrufe aus den anderen Leitstellenbereichen annehmen und disponieren kann. Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt

    jorow

  4. #4
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    154
    Hallo Zusammen!
    Die virtuelle Zusammenlegung hat Vorteile!

    Leitstellen können so taktisch verteilt werden. Im Falle eines Ausfalls von Komponente B können A und C den Betrieb aufrecht erhalten.
    Ähnlich wenn die Verbindung der Komponenten ausfällt,
    dann kann jeder seinen "Bereich" bearbeiten und somit
    autark die Versorgung aufrecht erhalten.

    Was das RD Gesetz der Länder angeht... Hmmm...
    Also ich glaube die Länder als verantwortliche sehen
    da ein finanzielles Problem die RTW immer mit 2 RA zu besetzen.
    Wünschenswert wäre es vielleicht. Aber warten wir ab was passiert,
    wenn der Beruf des RA novelliert wird ;)
    Hier in NRW ist es nach wie vor so, dass auf dem RTW ein RA als
    Transportführer und ein RS als Fahrer vorhanden sein muss. Beide haben
    fachlich, körperlich und geistig geeignet zu sein,
    und sie gehen alle 2 Jahre zu einer entsprechenden Untersuchung.
    KTW: 1x RH (Kutscher) und 1x RS (Chef)

    so long und schönen Start in die Woche noch ;)
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

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