Huhu,
stimmt, die reflektierenden Streifen in weiss oder gelb ausser an den schon genannten Einsatzfahrzeugen (RTW und vergleichbare auch in rot) sind nach STVZO nur für Fahrzeuge mit mehr als 6 Meter Länge gestattet. Der Gesetzgeber spricht hier von einer Konturmarkierung. PKW sind hiervon grundsätzlich ausgeschlossen. (ist auch ein bisschen schwer bei einem PKW die Kontur mit einem reflektierenden Streifen zu versehen.)
Wenn diese Konturmarkierung vorhanden ist, darf zusätzlich sogar die Beschriftung/ Werbung auf den Seitenflächen mit retroreflektierenden Folien in allen verfügbaren Farben angebracht werden, sofern diese Folien eine Zulassung des Bundesministeriums f. Verkehr haben (DIN 67520)
Gruss
Speedi
PS: Da es ja doch viele dennoch tun, die reflektierende Folie nicht direkt auf den Fahrzeuglack aufkleben! Den gleichen Schriftzug nochmal z.B. in Wagenfarbe aufkleben, darauf die reflektierende Folie.