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Thema: Rechtliches zum "Feuerwehr im Einsatz"-Dachaufsetzer

  1. #31
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    geformt wie das weibliche Milchgesäuge...

    Musst sie aber groß genug machen das der Text drauf passt
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #32
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    Oder auch hier. Haben aber kein Tüv.



    http://s8091240.shoplite.de/sess/utn...hopscript?pid=

  3. #33
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    Blöde Frage aber woher weißt du, dass die keinen TÜV haben?? Ich habe bisher noch nirgends Hinweise darauf gefunden, dass irgendeiner nen TÜV hat oder die CE-Kennzeichnung.
    MFG Flo

  4. #34
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    Weil die auch Helpi hat und da kein Tüv steht und ich hab auch so einen und da stand auch gar nix vom Tüv.

    Wie scho die anderen gesagt haben haben blos die von der Firma Neutz Tüv.

  5. #35
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    Hmkay also geben da wohl nicht wirklich viele Leuz was drauf!
    MFG Flo

  6. #36
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    Ich wußte gar nicht das die nen Schönheitspreis gewinnen müssen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #37
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    Müssen sie ja auch nicht aber trotzdem - wenn ich mir schon welche baue, dann sollen se auch nach was ausschauen ;)
    MFG Flo

  8. #38
    112NOTRUF112 Gast
    Zitat Zitat von Freakmaster
    Blöde Frage aber woher weißt du, dass die keinen TÜV haben?? Ich habe bisher noch nirgends Hinweise darauf gefunden, dass irgendeiner nen TÜV hat oder die CE-Kennzeichnung.
    Eine CE-Kennzeichnung wäre ja sehr wünschenswert, die ist aber nicht mit einem TÜV-Gutachten zu vergleichen.
    Zitat Zitat von Wikipedia
    Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen"
    Dachaufsetzer gibt es laut Gesetz nicht (nur 1x erwähnt in der STVZO und zwar für Ärzte). So ein Aufsetzer ist als Ladung anzusehn, ebenso wie z.B. ne Dachgepäckbox.

  9. #39
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    Zitat Zitat von 112NOTRUF112
    Eine CE-Kennzeichnung wäre ja sehr wünschenswert, die ist aber nicht mit einem TÜV-Gutachten zu vergleichen.
    Das ist mir schon klar ;)
    nur habe ich hald noch nirgens auch nur einen Hinweis auf eine der zwei Gutachten/ Kennzeichnungen gesehen.
    MFG Flo

  10. #40
    112NOTRUF112 Gast
    Also hier auf dem Foto sieht man die Kennzeichnung vom TÜV Südwest.
    Das ist der rote eckige Dachaufsetzer. Die Prüfnummer ist auch unter dem Logo eingeprägt. Leider sieht man die Nummer nicht auf dem Foto.


  11. #41
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    Kay! Na dann glaub ichs doch mal ;)
    MFG Flo

  12. #42
    psion Gast
    Hallo ans Forum ;)

    Also wie ich das so lese sind sowohl blinkende als auch dauerhaft leuchtende Dachaufsetzer oder Innenschilder verboten.

    Wie wäre es nun wenn man ein an sich nicht beleuchtetes Schild ( oder Dachaufsetzer) verwendet welches "nachleuchtet" (Phosphoreszenz-Eigenschaft). Speziell nachts wäre das ja hilfreich, oder gilt das auch als Lichtquelle ?

  13. #43
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    Das gilt auch als lichttechnische Veränderung des Fahrzeugs, genauso wie retroreflektierende Flächen.

    duese

  14. #44
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    Öhm und was ist dann bitte mit Aufklebern, die reflektieren??? Ich kenne einige Fahrzeuge, die mit solchen Aufklebern rumfahren.
    MFG Flo

  15. #45
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    streng genommen sind auch die verboten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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