Kay! Na dann glaub ichs doch mal ;)
Kay! Na dann glaub ichs doch mal ;)
MFG Flo
Hallo ans Forum ;)
Also wie ich das so lese sind sowohl blinkende als auch dauerhaft leuchtende Dachaufsetzer oder Innenschilder verboten.
Wie wäre es nun wenn man ein an sich nicht beleuchtetes Schild ( oder Dachaufsetzer) verwendet welches "nachleuchtet" (Phosphoreszenz-Eigenschaft). Speziell nachts wäre das ja hilfreich, oder gilt das auch als Lichtquelle ?
Das gilt auch als lichttechnische Veränderung des Fahrzeugs, genauso wie retroreflektierende Flächen.
duese
Öhm und was ist dann bitte mit Aufklebern, die reflektieren??? Ich kenne einige Fahrzeuge, die mit solchen Aufklebern rumfahren.
MFG Flo
streng genommen sind auch die verboten.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo !
Ja, bzw. nur mit Sondergenehmigung erlaubt.
An anderen außer in Absätzen 3a und 10 §52 StVZO genannten Kraftfahrzeuge dürfen keine Beleuchteten, Blinkenden, Nachleuchtenden oder Retro-o.Retroreflektierende Schilder, Zeichen oder Flächen angebracht sein.
I believe on Digitalfunk
@Freakmaster:
Hörmann Reisen sagt Dir vielleicht was. Die haben retroreflektierende Streifen auf einigen Bussen. Das ist soweit ich weiß Teil eines Feldversuchs.
Aber eben wie vorher geschrieben nicht allgemein zulässig.
duese
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