Hi! Diese oder solche Artikel oder Gegenstände sind nach der STVO nicht im Straßenverkehr zugelassen und dürfen daher nicht eingesetzt werden!
Gruß McPanta
Hi! Diese oder solche Artikel oder Gegenstände sind nach der STVO nicht im Straßenverkehr zugelassen und dürfen daher nicht eingesetzt werden!
Gruß McPanta
setzen 6 und nochmal informieren.Zitat von mcpanta
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Sorry, aber das ist schlichtweg Falsch,
einen unbeleuchteten, nicht retroreflecktierenden Dachaufsetzter, darfst du in jedem fall aufs auto machen, auch einen selbstgebauten.
und den darfst du dranmachen wann du willst, selbst der begriff "feurwehr im einsatz" ist nicht rechtlich geschützt, das der gesetzgeber ja leider eh keinen unterschied macht, ob du FW-Mann bist oder nicht. Selbst die STVO § 35 macht keinen unterschied.
denken wir mal an Fahrschulen, Taxis, und auch PKW mit werbetaflen auf dem dach.
Da es dir nur um einen unbeleuchteten geht, fang ich jetzt garnet mit dem Gesetzes kram JA oder NEIN an.
hoffe ich konnte dir eine hilfreiche antwort geben.
Gruß Jens
Ups da war jemand schneller,
Gruß Jens
Wobei TAXI schlecht gewählt ist, denn die dürfen beleuchtete Aufsetzer benützen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Na dann werd ich mal losbasteln!!
Hätte jemand Interesse an einem? Dann mach ich gleich mehrere!
MFG Flo
Wenn Du zufällig in BaWü vorbeikommst! ;)
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