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Thema: Rechtliches zum "Feuerwehr im Einsatz"-Dachaufsetzer

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Was mich nur etwas wundert ist, dass da der Hinweis darauf, dass die Teile mit Licht im Straßenverkehr nicht erlaubt sind!
    MFG Flo

  2. #2
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    Du darfst die Dinger gerne mit Licht im Strassenverkehr auf dein Dach setzen solange der Zigarettenstecker nicht in die Dose gesteckt wird *g*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Ok ;) Ich gebe mich geschlagen ;)


    ABER: Was is, wenn ich den Stecker abschneide und ne Bat dran klemme? :P
    MFG Flo

  4. #4
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    Wenn das Ding beleuchtet ist, ist es verboten, da dies eine Lichttechnische Veränderung der Fahrzeugs wäre. (Ich meine auch, wenn das Ding eine Beleuchtung hat, aber der Stecker nicht drin ist).

    duese

  5. #5
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    Is ja eigentlich auch egal! Mir gehts eigentlich nur darum, ob ich stress kriegen kann, wenn ich mir selbst so ein Teil bastel.
    MFG Flo

  6. #6
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    Sagen wir mal so ...
    so lange du damit nur im Einsatzfall zur Feuerwehr fährst und das Teil nicht runterfliegt und irgendjemanden verletzt oder fremde Gegenstände beschädigt wirst du kein Problem bekommen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    mcpanta Gast
    Hi! Diese oder solche Artikel oder Gegenstände sind nach der STVO nicht im Straßenverkehr zugelassen und dürfen daher nicht eingesetzt werden!

    Gruß McPanta

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