Sorry, aber das ist schlichtweg Falsch,
einen unbeleuchteten, nicht retroreflecktierenden Dachaufsetzter, darfst du in jedem fall aufs auto machen, auch einen selbstgebauten.
und den darfst du dranmachen wann du willst, selbst der begriff "feurwehr im einsatz" ist nicht rechtlich geschützt, das der gesetzgeber ja leider eh keinen unterschied macht, ob du FW-Mann bist oder nicht. Selbst die STVO § 35 macht keinen unterschied.
denken wir mal an Fahrschulen, Taxis, und auch PKW mit werbetaflen auf dem dach.
Da es dir nur um einen unbeleuchteten geht, fang ich jetzt garnet mit dem Gesetzes kram JA oder NEIN an.
hoffe ich konnte dir eine hilfreiche antwort geben.
Gruß Jens