Hallo Carsten,Zitat von DG3YCS
1.) Ob der Interpretationsfähigkeit des Dokumentes lass uns mal bitte nicht streiten. Ich befürchte da eine längere Diskussion. Die IMs sehen das immer noch so, dass für die BOS-Frequenzen nur die dafür vorgesehenen und zugelassenen (nach TR BOS) Endgeräte zum Einsatz kommen dürfen. Ausnahmen ausgenommen. Die müssen jedoch explizit geschehen und nicht pauschal.
2.) Ist die Aussage aus dem IM BaWü ganz frisch auf dem Tisch - und das vom 21.04.06. Ich beziehe mich da auf ein Gespräch mit dem LBD und seinem Sachgebietsleiter.
3.) Hätte sich GCD die Zulassung des MT118 als FuG8a-1 ja sonst sparen können.
4.) Ging es hier um das Stichwort "offiziell". Was in der Wirklichkeit passiert, wissen wir vermutlich alle. Nur halten solche Selbständigkeiten keiner Prüfung stand.
5.) Gilt ausschließlich für ex-geschützte (jetzt ATEX) Handsprechfunkgeräte der Grundsatz nach Bestätigung durch den AK V können Geräte, die in einer BOS-zugelassenen Variante existieren, eine BOS-"Duldung" bekommen. Aber auch das nicht pauschal und nur für ex-Geräte. In BaWü wiederum wurde gerade das etwas großzügig ausgelegt. Hier hatte das GP300 (nicht ex-geschützt) eine Duldung durch das IM erfahren.
Thomas