Hallo,
eine Liste kenne ich nicht.
Ich weiß nur von einigen Geräten das die dort offiziell verbaut sind...
Aber wenn ich die Regelung für BaWü
http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show...2000-11-24.pdf
richtig deute, dann darf jedes in DL für den Betriebsfunk zugelassene Gerät verwendet werden, wenn es die geforderen Bedingungen einhält.
Denn dort steht ja: Die Zustimmung wird erteilt für
- Wenigkanal-Funkgeräte in Wechselverkehr/
Oberband auf den Kanälen 377, 382, 387 und
392 bzw. 385, als zweite Funkanlage (für den Lokalkanal).
-
und nicht ...die auf der Liste xxx aufgeführt sind.
Die Bedingungen sind:
Die in der Regelung vorgeschriebenen Kanäle
Die technischen Parameter die allgemein für BOS funk vorgesehen sind
(Leistung,Hub, Modulationsart)
Gruß
Carsten