Hallo Thomas,
wie kommst du zu der MEinung, dass dies nur meine persöhnliche Meinung ist.
In dem Rundschreiben steht explizit drin, auf welchen Kanälen die Geräte betrieben werden dürfen. Ich habe diesen Abschnitt ja auch zitiert.
Ok, im Abschnitt über die ORTSFEST betriebenen Funkanlagen könnte man sich jetzt über die auslegung streiten, ob die nicht genannten Kanäle keinesfalls programmiert sein dürften, oder ob ein Betrieb auf den nichtgenannten Kanälen nur verboten ist. Aufgrund der Formulierung würde ich aber ersteres rauslesen.
Im 2m bereich ist es etwas deutlicher formuliert. Hier findet man eine Auflistung der Kanäle welche auf ein FuG 10 programmiert werden dürfen.
Unter den Regelungen für die nicht BOS FuG´s findet man dann den Hinweis das diese dann diese Kanäle haben dürfen.
Allerdings würde ich sowieso sagen, entspricht ein Gerät nicht den in dem Schreiben genannten Bedingungen, so gilt die Ausnahmeregelung nicht mehr für dieses Gerät und der Betrieb ist, da nicht BOS-FuG generell verboten.
Meine Aussagen bzgl. der Technischen Parameter findest du tatsählich nicht in dem Schreiben bestätigt, allerdings sind diese ganz klar durch die Eintrag 181001 im Frequenznutzungsteilplan 181 geregelt!
Darüberhinaus ist dieses auch noch in den Verwaltungsvorschriften welche für die Mitarbeiter der BnetzA absolut verbindlich sind, nochmals eindeutig so festgelegt. Zu finden in den VVnömL - Teil B unter Punkt 2 und folgende...
Diese beiden Regelungen solltest du als Fachhändler für BOS eigendlich kennen.
Falls du allerdings belege für das gegenteil hast, so bin ich gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen!
Gruß
Carsten