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Thema: GM900 - BOS Zugelassen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo Thomas,

    wie kommst du zu der MEinung, dass dies nur meine persöhnliche Meinung ist.
    In dem Rundschreiben steht explizit drin, auf welchen Kanälen die Geräte betrieben werden dürfen. Ich habe diesen Abschnitt ja auch zitiert.
    Ok, im Abschnitt über die ORTSFEST betriebenen Funkanlagen könnte man sich jetzt über die auslegung streiten, ob die nicht genannten Kanäle keinesfalls programmiert sein dürften, oder ob ein Betrieb auf den nichtgenannten Kanälen nur verboten ist. Aufgrund der Formulierung würde ich aber ersteres rauslesen.
    Im 2m bereich ist es etwas deutlicher formuliert. Hier findet man eine Auflistung der Kanäle welche auf ein FuG 10 programmiert werden dürfen.
    Unter den Regelungen für die nicht BOS FuG´s findet man dann den Hinweis das diese dann diese Kanäle haben dürfen.
    Allerdings würde ich sowieso sagen, entspricht ein Gerät nicht den in dem Schreiben genannten Bedingungen, so gilt die Ausnahmeregelung nicht mehr für dieses Gerät und der Betrieb ist, da nicht BOS-FuG generell verboten.

    Meine Aussagen bzgl. der Technischen Parameter findest du tatsählich nicht in dem Schreiben bestätigt, allerdings sind diese ganz klar durch die Eintrag 181001 im Frequenznutzungsteilplan 181 geregelt!
    Darüberhinaus ist dieses auch noch in den Verwaltungsvorschriften welche für die Mitarbeiter der BnetzA absolut verbindlich sind, nochmals eindeutig so festgelegt. Zu finden in den VVnömL - Teil B unter Punkt 2 und folgende...
    Diese beiden Regelungen solltest du als Fachhändler für BOS eigendlich kennen.

    Falls du allerdings belege für das gegenteil hast, so bin ich gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen!

    Gruß
    Carsten
    Geändert von DG3YCS (01.05.2006 um 12:49 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Hallo Thomas,

    wie kommst du zu der MEinung, dass dies nur meine persöhnliche Meinung ist.
    [...]
    Falls du allerdings belege für das gegenteil hast, so bin ich gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen!

    Gruß
    Carsten
    Hallo Carsten,

    1.) Ob der Interpretationsfähigkeit des Dokumentes lass uns mal bitte nicht streiten. Ich befürchte da eine längere Diskussion. Die IMs sehen das immer noch so, dass für die BOS-Frequenzen nur die dafür vorgesehenen und zugelassenen (nach TR BOS) Endgeräte zum Einsatz kommen dürfen. Ausnahmen ausgenommen. Die müssen jedoch explizit geschehen und nicht pauschal.

    2.) Ist die Aussage aus dem IM BaWü ganz frisch auf dem Tisch - und das vom 21.04.06. Ich beziehe mich da auf ein Gespräch mit dem LBD und seinem Sachgebietsleiter.

    3.) Hätte sich GCD die Zulassung des MT118 als FuG8a-1 ja sonst sparen können.

    4.) Ging es hier um das Stichwort "offiziell". Was in der Wirklichkeit passiert, wissen wir vermutlich alle. Nur halten solche Selbständigkeiten keiner Prüfung stand.

    5.) Gilt ausschließlich für ex-geschützte (jetzt ATEX) Handsprechfunkgeräte der Grundsatz nach Bestätigung durch den AK V können Geräte, die in einer BOS-zugelassenen Variante existieren, eine BOS-"Duldung" bekommen. Aber auch das nicht pauschal und nur für ex-Geräte. In BaWü wiederum wurde gerade das etwas großzügig ausgelegt. Hier hatte das GP300 (nicht ex-geschützt) eine Duldung durch das IM erfahren.

    Thomas
    Geändert von tm112 (01.05.2006 um 17:03 Uhr)
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

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