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Thema: Fachkrankenpfleger beim Lehrgang RettSan anerkennen lassen

  1. #1
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    Fachkrankenpfleger beim Lehrgang RettSan anerkennen lassen

    Moin moin,

    da Ihr ja aus den unterschiedlichsten Gebieten in Deutschland kommt und auch viele von Euch Kontakt zu diversen Rettungsdienstschulen haben, wende ich mich nun mit einer Frage an Euch:

    Gibt es irgendwo die Möglichkeit, sich eine Fachkrankenpflegeausbildung zum Anästhesie- und Intensivpfleger bei der Ausbildung zum Rettungssanitäter anrechnen zu lassen? Gemeint ist eine komplette oder auch teilweise Anerkennung der theoretischen Inhalte.
    Über den Quereinstig zum RettAs weiss ich bereits Bescheid, habe aber im Moment weder Zeit noch Geld, das zu verwirklichen.

    Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Eigentlich sollte das nicht möglich sein, ist zumindest so nicht vorgesehen. Aber wer weiss es schon genau, da es ja Länder-, bzw.RP-Sache ist, ob dass wirklich überall so gehandhabt wird....
    MfG

    brause

  3. #3
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    "Grundlehrgang" kann erlassen werden

    Tach !!!

    Für exam. Krankenpflegekräfte kann (zumindest hier in Niedersachsen) auf Antrag der 4-wöchige Rettungssanitäter-"Grundlehrgang" erlassen werden !!!

    Bleibt noch RD- und Klinikpraktikum (Bescheinigung sollte als FKP kein Problem sein:) ) sowie Abschlußwoche inkl. Prüfung !!!

    (Bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn ! Das war nicht die Frage!)

    Gruß
    Bastel

  4. #4
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    @ Bastel: Das ist doch genau das, was ich suchte! Wie sieht das dann im einzelnen aus? Was muss ich noch machen (die Praktika - denke ich mal - sind kein Problem)?
    Und wo stellt man diesen Antrag?

    Hast Du noch weitere Infos dazu (Schulen etc.)?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Hallo !!

    Also in Bayern, speziell ASB Schule LAuf/Pegnitz, gibt es meines Wissens einen Aufbaukurs vom Krankenpflegen (Exam.) zum RA.
    Ob es das auch abgeändert zum RS gibt, weiß ich nicht.

    Ich weiß auch nicht, wie dieser Aufbaukurs aussieht. (Dauer, Inhalt,...)

    Einfach mal anchfragen:
    www.asb-schulen.de

    gruß
    Eisi

  6. #6
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    Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993

    Wenn der 160-stündige Grundlehrgang erlassen wird bleiben noch:
    - Klinikpraktikum (übliche Aufteilung 80 Stunden Anästhesiologie, 80 Stunden Intensivstation o. unfallchirurgische Notaufnahme)
    - 160 Stunden Rettungswachenpraktikum
    - 40 Stunden Abschlusslehrgang (RSP) mit staatlicher Prüfung

    Früher ist in Niedersachsen eine bestimmte Bezirksregierung zuständig gewesen. Diese gibt es aber nach einer Verwaltungsreform nicht mehr.
    Wer jetzt zuständig ist: keine Ahnung !

    Wende dich vertrauensvoll an eine Rettungsdienst-Schule deine Vertrauens !!!

    Für die Anderen: Mr. Blaulicht wollte ausdrücklich nichts zum Aufbaulehrgang vom KP zu RA wissen ! :)


    Gruß
    Bastel

  7. #7
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    Zitat Zitat von Bastel
    Wende dich vertrauensvoll an eine Rettungsdienst-Schule deine Vertrauens !!!
    Hast Du da irgend eine Adresse? Ich komme nämlich aus BaWü, und bin im Norden nicht so bewandert...

    Zitat Zitat von Bastel
    Für die Anderen: Mr. Blaulicht wollte ausdrücklich nichts zum Aufbaulehrgang vom KP zu RA wissen ! :)
    So ist es! Über die Möglichkeiten zum RettAs habe ich mich bereits informiert.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    zum Thema anerkennung KP / RS hab ich auch nirgends was gelesen

    weder ja noch nein; da das ganze aber nicht durch ein Gesetz sondern nur eine gemeinsame Empfehlung gedeckt ist denke ich es dürfte kein Problem sein in Absprache mit der schule

    ich als schulenleiter (auf mich hört aber keiner ) würde dir die Theorie und die Klinik schenken..

    Bei uns ist es so das KP mit San A ( ist so) ganz normal als 2, mann auf dem Wagen fahren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
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    Moin moin,

    bei uns ist das Mitfahren als Zweiter auf dem RTW auch kein Problem, aber auf dem KTW als Erster schon. Und da ich öfters als Aushilfe fahre, ist man natürlich mit RS-Lehrgang flexibler.
    Ausserdem kann ich als RS schon ein bisschen RTW-Fahrten sammeln (falls ich doch mal den RettAs mache).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    wie gesagt KP -> RS ist der Präzedenzfall schlechthin...
    am besten einfach bei der nächsten Schule fragen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  11. #11
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    Zitat Zitat von Bastel
    ...

    Früher ist in Niedersachsen eine bestimmte Bezirksregierung zuständig gewesen. Diese gibt es aber nach einer Verwaltungsreform nicht mehr.
    Wer jetzt zuständig ist: keine Ahnung !

    ...
    Gruß
    Bastel
    Nach der Auflösung der Bezirksregierungen ist jetzt das Innenministerium in Hannover zuständig!

    Post:
    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
    z.Hd. Herrn Pascal Rath
    Postfach 221
    30002 Hannover

    Dienstgebäude
    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
    Herr Pascal Rath
    Refferat 52.42
    Lavesallee 6
    30169 Hannover
    Telefon (0511) 120-6326


    Herr Rath gibt auch sehr nett Auskunft, was wie anerkannt wird bzw. was man für den RS oder RA noch braucht.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #12
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    Moin moin,

    vielen Dank für die Infos!

    Hat jetzt noch jemand Ahnung, ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird, wenn ich den in Niedersachsen mache?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    hab meinen RS auch in 2 BL gemacht; gibt ja diese Vereinbarung zwischen Bund und Länder,
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  14. #14
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    RS bundesweit anerkannt ???

    Mr. Blaulicht schreibt:
    ...ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird....


    Die Ausbildung zum RS wird grundsätzlich bundesweit anerkannt !


    Gruß
    Bastel

  15. #15
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    sogar bei der Bundeswehr...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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