Jupp in Bayern is das ohne Probleme möglich so ein Teil zugelassen zu bekommen.
Jupp in Bayern is das ohne Probleme möglich so ein Teil zugelassen zu bekommen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ist auch möglich in M-V und Nds..
Gruß Hendrik
...wohnen wo Andere Urlaub machen www.Seebad Lubmin.de
In Bayern haben die Gemeinden oder Städte eine Generelle Funkzulassung für ihre Feuerwehren. Egel ob es 2 oder 10 4m Geräte sind. Sie müssen eine BOS Zulassung besitzen und bei der Gemeinde oder Stadt gemeldet sein. Ebenfalls darf ein Feuerwehrmann ein 4m Gerät besitzen wenn ihm ein Funkrufnahme zugeordnet ist wie z.B. Kdt (8/1) 2.Kdt (8/2) oder Zugführer (8/3)
na dann wird das wohl nix, denn bei uns gibt es nur die geräte in den fahrzeugen. ich glaube das auch unser kbm nur ein gerät im auto hat, aber kein hfg.
dann hat sich das also erstmal erledigt. werde mich mal bei unserer leitstelle schlau machen. die wissen ja bestimmt wer oder ob sowas genehmigt wird.
trotzdem danke.
Also in NRW sind die FuG 13 erlaubt. Haben wir bei uns im Kreis z.b. Auf jeden RTW. Die RTW besatzung nimmt dann im Einsatz das tragbare 4m mit raus und dann mit ihrem Funkrufnamen üer das targbare 4meter.
Unser Wehrführer hat auch ein tragbares 4meter. Der hat allerdings seinen eigenen funkrufnamen.
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