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Thema: anmeldepflicht für FuG 13 ??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Profdok Gast
    Zitat Zitat von fabi
    Auch in Thüringen ist der Besitz eines 4m-Handfunkgerätes nicht erlaubt.
    Naja besitzen darf mann vieles aber das benutzen ist so eine sache..........!!

  2. #2
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    weiss denn evtl. jemand ob die 4-mtr. band handfunkgeräte in schleswig holstein für die freiwilligen feuerwehren zugelassen sind ?

  3. #3
    Registriert seit
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    Und wie sieht es in Bayern und Nds aus?

  4. #4
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    In Bayern gibts viele Feuerwehren, die einen "Florian Ort 8/1" haben, also hat der Kommandant ein 4m-Handfunkgerät und da kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein großes Problem sein kann ein solches genehmigt zu kriegen.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  5. #5
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    Jupp in Bayern is das ohne Probleme möglich so ein Teil zugelassen zu bekommen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    89
    Ist auch möglich in M-V und Nds..

    Gruß Hendrik
    ...wohnen wo Andere Urlaub machen www.Seebad Lubmin.de

  7. #7
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    73

    In Bayern

    In Bayern haben die Gemeinden oder Städte eine Generelle Funkzulassung für ihre Feuerwehren. Egel ob es 2 oder 10 4m Geräte sind. Sie müssen eine BOS Zulassung besitzen und bei der Gemeinde oder Stadt gemeldet sein. Ebenfalls darf ein Feuerwehrmann ein 4m Gerät besitzen wenn ihm ein Funkrufnahme zugeordnet ist wie z.B. Kdt (8/1) 2.Kdt (8/2) oder Zugführer (8/3)

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