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Thema: anmeldepflicht für FuG 13 ??

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  1. #1
    Registriert seit
    07.04.2005
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    anmeldepflicht für FuG 13 ??

    moin leutz,
    ich wollte für unsere wehr ein fug13 kaufen (als kleine spende) welches dann in den besitz der ff übergeht.
    wir haben zur zeit nur ein festeingebautes 4-meter band mobilgerät im auto.
    nur bei einsätzen ist das gerät fast nie besetzt (personlmangel) und nun dachte ich das ein fug 13 doch optimal wäre. könnte sich der gf in die tasche stecken und wäre für die leitstelle erreichbar.

    meine frage: muss das gerät extra beim kreis oder leitstelle angemeldet werden?
    fallen da gebühren an und wenn ja ... wieviel?

    oder können wir das fug 13 einfach kaufen und mit aufs auto nehmen ?

    danke für antworten.

  2. #2
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Hallo,

    wenn man nach dem Motto: "Was man nicht weis, macht einen nicht heiß" verfährt, sollte es kein Problem sein, denn es ist ja BOS zugelassen und Ihr nutzt es nur in Feuerwehrdienst und nicht privat!
    Wenn ihr kein FMS habt merkt ja die Leitstelle nicht ob ihr nun übers Gerät aus dem Fahrzeug oder mit dem Hand Fug sprecht und dann halt den Rufnamen vom Fahrzeug bei behaltet...!



    Wenn man es aber genau nimmt muß das Fug meiner kenntnis nach beim Kreis gemeldet und genehmigt werden...!

    Mfg Angriffstrupp
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
    Emsländer Gast
    Hallo erstmal,

    warum solltet ihr das Gerät nicht anmelden?

    1. Eine freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.

    2. Somit würden eventuelle Kosten auch dieser zufallen.

    3. Für solche Fragen gibt es doch einen Sacharbeiter bei der Kommune

    4. Was gesponsert wird, braucht diese auch nicht zu zahlen und der Vorteil liegt ja auch auf der Hand.

    Alles im allen, würde ich den korrekten Weg gehen, mit Rufnummerzuordnung usw. So weiß die Leitstelle auch, ob von ausserhalb des Fz. gefunkt wird, oder nicht.

    Also, hin zu Kommune und anmelden lassen. Das gehört zu ihren Aufgaben und nicht zur Aufgabe der Feuerwehr, diese gibt nur die einzelnen Daten des Gerätes für den Antrag.

    Als letzten Vorteil sei genannte, wenn es Reparturen gibt, sind diese auch abgedeckt.

    Bei weiteren Fragen, immer wieder gerne.

    Gruß
    der Emsländer

  4. #4
    Registriert seit
    04.06.2002
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    2.304
    Das stimmt was der gute Emsländer so von sich gibt ...!



    So ginge das auch ...*fg*
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
    Registriert seit
    18.11.2003
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    2.186
    Hallo,

    naja, so einfach ist es nicht.
    Mit den 4m HFG´s ist das so eine Sache. Die sind nicht überall und für jeden zulässig! Das unterscheidet sich ganz stark von Bundesland zu Bundesland!
    Die spanne reicht von gar kein Problem bis zur ausdrücklichen notwendigen Ausnahmegenehmigung durch das LMI (Für nichtpolizeiliche BOS).

    Auch gibt es Bundesländer wo zwischen der Art der BOS unterschieden wird.
    So dass z.b. für den "normalen" Feuerwehrbereich grundsätzlich KEINE 4m HFG`s zulässig sind. Für die Einheiten und Organisationen die zum KatS bzw. ZS gehören aber schon. (Und damit auch für die KatS-Züge der FW).

    Ich denke der Sachbearbeiter der Gemeinde ist damit evtl. auch überfragt. Richtiger Ansprechpartner währe hier das LMI bzw. sofern vorhanden, die vom LMI beauftragte Stelle (z.b. hier in NRW die ZPD).

    Gruß
    Carsten

  6. #6
    Profdok Gast
    Tachen,
    Also in Hessen,hätet ihr warscheinlich keine chance so ein Gerät angemeldet zu bekommen.Es ist untersagt 4 Meter Handsprechfunkgeräte zu benutzen im n.POl.Bos!!Es gibt ein paar außnahmen für den KBI und wie gesagt Kats Einheiten oder Bergwacht z.B.. Aber als "normale" FFW würdedt ihr es nicht angemeldet bekommen.Das ist jedenfalls mein wissenstand in Hessen!!

    Gruß
    Profdok

  7. #7
    Emsländer Gast

    Überfordert

    Und in NDS auch, wir habe genug davon. Hand- und Fahrzeuggeräte.

    Und ich gehe auch mal davon aus, dass es in Niedersachen die Sachbearbeiter hinbekommen. Ich bekomme es auch hin als SB *fg*. Aber mal im ernst, warum mmüßt oder wollt ihr euch eure Zeit dafür hergeben, wenn es Leute gibt, die dafür bezahlt werden. Ich z.B. 3 Wehren und es ist immer ein miteinander und nicht jeder für sich.

    Mag falsch liegen, aber ich denke das ist immer noch der beste Weg. Wenn es bei uns nicht so wäre, würde mir was fehlen und es würde vorallendingen was verkehrt laufen im miteinander.

    Gruß
    Der Emsländer

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