Hallo,
naja, so einfach ist es nicht.
Mit den 4m HFG´s ist das so eine Sache. Die sind nicht überall und für jeden zulässig! Das unterscheidet sich ganz stark von Bundesland zu Bundesland!
Die spanne reicht von gar kein Problem bis zur ausdrücklichen notwendigen Ausnahmegenehmigung durch das LMI (Für nichtpolizeiliche BOS).
Auch gibt es Bundesländer wo zwischen der Art der BOS unterschieden wird.
So dass z.b. für den "normalen" Feuerwehrbereich grundsätzlich KEINE 4m HFG`s zulässig sind. Für die Einheiten und Organisationen die zum KatS bzw. ZS gehören aber schon. (Und damit auch für die KatS-Züge der FW).
Ich denke der Sachbearbeiter der Gemeinde ist damit evtl. auch überfragt. Richtiger Ansprechpartner währe hier das LMI bzw. sofern vorhanden, die vom LMI beauftragte Stelle (z.b. hier in NRW die ZPD).
Gruß
Carsten