Moin moin,

da bin ich mir nicht so sicher. Man darf nur diese NAchrichten mithören, die für einen bestimmt sind. D.h. ich darf ein Funkgerät besitzen, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass ich angesprochen werde. Und wer hat schon mal in einem Einsatz den BGM direkt über Funk angesprochen?
Kollidieren eigentlich nicht die Interessen, wenn der BGM a) Chef der Feuerwehr und b) Chef der KatSchutz-Behörde ist?

Gruß, Mr. Blaulicht