Weiter oben hört sich das ja so an als ob der BGM keinen FME haben dürfte womit man Funk mithören kann.
Wenn aber der BGM cheffe der Feuerwehr ist wie bei uns auch dann kann der sich sogar nen 4meter Funkgerät unter sein Kissen legen wenn er will.
Weiter oben hört sich das ja so an als ob der BGM keinen FME haben dürfte womit man Funk mithören kann.
Wenn aber der BGM cheffe der Feuerwehr ist wie bei uns auch dann kann der sich sogar nen 4meter Funkgerät unter sein Kissen legen wenn er will.
Moin moin,
da bin ich mir nicht so sicher. Man darf nur diese NAchrichten mithören, die für einen bestimmt sind. D.h. ich darf ein Funkgerät besitzen, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass ich angesprochen werde. Und wer hat schon mal in einem Einsatz den BGM direkt über Funk angesprochen?
Kollidieren eigentlich nicht die Interessen, wenn der BGM a) Chef der Feuerwehr und b) Chef der KatSchutz-Behörde ist?
Gruß, Mr. Blaulicht
Das glaub ich kaum. Der Bürgermeister ist zwar Chef der Feuerwehr, aber bei uns obliegt der KatS dem Landkreis. Demnach dürfte der Chef des KatS also der Landrat sein.Zitat von Mr. Blaulicht
Hi Cummu,
aber:
in kreisfreien Städten ist er Chef der FW und des KatS.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Hmm. Wohl wahr. Da hab ich jetzt nich dran gedacht...
Das der Bürgermeister einen FME /DNME hat, über den er erreichbar ist, ist schon eine sinnvolle Angelegenheit.
Allein um bei grossen Schadenlagen Entscheidungen zu beschleunigen.....
Da hilft es ungemein, wenn der Chef der Verwaltung vor Ort ist.
Als Hauptverwaltungsbamter ist er dann auch "Chef" der Feuerwehr, einen Interessenkonflikt mit KatS gibt es wohl nur in Kreisfreien, grösseren Städten.
Wenn also ein Bürgermeister solch einen FME/DME haben möchte, dann sollte man ihm einen geben.
Rein rechtlich spricht nichts dagegen... als HVB ist er ja innerhalb der BOS schon aufgeführt, allein schon durch die entsprechenden Gesetze im Bereich der Gefahrenabwehr.
Mithören von Funk ist so eine Sache, die immer ein wenig "Hoch" gespielt wird....
Ich erinnere mich noch an Kameraden, die Ihren Meldeempfänger auf voller Lautstärke im Baumarkt mithörten, wenn Probealarm war... allerdings waren das auch diejenigen, die erstmal abwarten, ob es sich "lohnt" zum Einsatz zu kommen.
Ein Abhören des Funkkanals durch Funkmeldeempfänger ist ja eigentlich nach den TR nicht vorgesehen.... Alarmierung > Sprachdurchsage > Reset...
r.
Das mit dem 4m Gerät stimmt auch nicht immer und überall. Sind alles Bundesland spezifische Sachen.Zitat von tower911
Der BGM dürfte z.B. gar kein Funkgerät bedienen, wenn er nicht die Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat und/oder nen Funklehrgang besucht hat. Wenn der Bürgermeister sonst nix mit Feuerwehr zu tun hat, und NUR Politiker ist, kann er viel Schaden und Verwirrung anrichten wenn er ein eigenes FuG hat.
Zum anderen ist die Frage für was muss der Bgm. den FUNK HÖREN. Wenn der Bürgermeister an der E-Stelle ist, dann will er vom Einsatzleiter schnell und knapp Infos haben. Der Bgm hat vermutlich weder Lust, noch Zeit, noch das Interesse und das fachliche Verständnis den BOS-Funk länger abzuhören.
Bei uns kommt der Bgm übrigens oft zu Einsatzstellen. So ab Zimmerbrand/Dachstuhlbrand, wenn alle 3 Stadtteile im Einsatz sind. Das kommt im Jahr schon öfter vor.
Unser Bgm hat dafür auch ne eigene Nomexjacke bekommen mit der Aufschrift "Bürgermeister". Nen Melder hat der aber nicht. Der muss ja nicht ALLES mitbekommen, was ihn eben gar nicht interessiert. Wenn was wichtiges anliegt, wird der auf seinem Diensthandy angrufen, das er ständig dabei und eingeschaltet hat. Denke das langt. Schneller oder öfter muss man den nicht erreichen. Ein DME/FME muss der nicht haben. Wenn er doch einen hat, ok, kann nützlich sein. Aber ein FuG oder Mithörfunktion sollte er auf keinen Fall bekommen, als (nur) POLITISCH Verantwortlicher.
Gruß Joachim
Moin,
ich glaub ihr seht das teilweise nen bischen zu verspannt. Bei uns hat er den FME unter anderem auch bekommen, weil die Wehren die Verbundenheit zu ihm deutlich machen wollten und da er auch mit über die Gelder entscheidet soll er informiert sein. Dies war aber nach Einführung der stillen Alarmieung nicht gewährleistet. Und damit er mitbekommt wie oft wir uns nachts usw. auf die socken machen hat er nen FME.
Das ist halt auch nen Stück "Öffentlichkeitsarbeit" wenn man so will..... Halt mal ganz abgesehen davon, das es NIE schadet, wenn der Information/Komunikationfluß "zur Geschäftsführung" kurz und problemlos funktioniert.
Früher oder später wird der BGM sowieso im Detail über den Einsatz aufgeklärt, er bekommt ja die Einsatzberichte des Einsatzleiters zugestellt.Zitat von TEL S6
(zumindest bei unseren Gemeinden in Bayern)
Das Handy unseres BGM ist in der Handyalarmierung von einer der Ortsteilwehren eingetragen, somit ist denke ich genug getan.
Zitat von MiThoTyN
Ja ! Deswegen hatte ich ja auch geschrieben das es bei uns so ist.
Anderswo ist es mit Sicherheit anders.
Das es Quatsch wäre, wenn er nen 4meter FuG hätte, brauchen wir uns nicht drüber unterhalten *g
Der Bürgermeister der Stadt ist doch auch HVB, oder?
Da ist klar das er auch nen Melder bekommt. Es sei denn - wie in tausenden von Fällen - wird das delegiert.
»Ein völlig nutzloses Produkt«
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also wir sind auch eine stadt und bei uns ist der Bürgermeister kein Hauptverwaltungsbeamter
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