Hallo,
hat der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister das Recht einen DME und FME zu tragen?
DME zur alarmierung (FührungsRic)
FME um den Funk dann abzuhören
MfG
Nordsee
Hallo,
hat der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister das Recht einen DME und FME zu tragen?
DME zur alarmierung (FührungsRic)
FME um den Funk dann abzuhören
MfG
Nordsee
kommt drauf an woher du bist ..
Prinzipiell besteht schon du Möglichkeit.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Servus,
Ich weis nicht wie das bei euch ist, aber bei uns ist der Bürgermeister der "Leiter der Feuerwehr", dem wiederum der Wehrleiter (StBI) unterstellt ist.
Somit ergäbe sich ja rein rechtlich die Möglichkeit für ihn, einen Melder zu tragen.
MfG TripleJ
Mit dem DME ist es glasklar.
Einen DME kann ein jeder zugeteilt bekommen, auch Zivilisten !
Daher gilt es in besonderem Maße für den Bürgermeister, der mit einem DME wie o.g. eine Führungsric bekommen kann, worüber er in gewissen Schadensfällen informiert werden kann.
Ein Bsp. für Zivilisten mit DME sind die Lübecker Priwallfähren. Diese werden mit einem DME informiert das ein RTW, Löschzug o.ä. auf der einen oder anderen Seite in wenigen Minuten zu erwarten ist. Somit bleibt eine Fähre zur sofortigen Überfahrt für die Einsatzkräfte am Anleger.
Beim FME ist es wohl sehr fraglich, gerade in Bezug auf die BOS-Konforme programmierung wenn der FME nur dem Mithören dient.
Unser Bürgermeister hat einen FME.
Mithören ist hierbei nicht vorgesehen. Es geht nur darum, das er informiert ist, wenn eine der Wehren unserer Gemeinde alarmiert wird.
Deswegen .. hier kommt es darauf in welchem Bundesland er ist.Zitat von alarma
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Zitat von Nordsee
Hallo.
Also ich denk,das er Recht hat so einen Melder tragen zu dürfen...
Mit den Alarmschleifen bzw. Ric's der Stadt-Feuerwehr und den dazugehörigen Gemeinten...
Aber die Mithörfunktion ist dabei ausgeschlossen,er kann sich ja in dem Fall ans GH wenden oder den EL bzw.sich per Telefon in Verbindung setzen...
Schließlich hat er auch das Recht zu erfahren,was ''seine'' Feuerwehr macht...
naja.. wenn ein Bürgermeister nichts anderes zu tun hat.
Wieso hat er einen von ihm beauftragten Stadtbrandmeister der sich um diese belange kümmert und auch entsprechend ausgebildet ist. Wobei der BGM auch StBm sein kann , wenn er die zeit dazu hat.
In meinen nun 20 Jahren Feuerwehrlaufbahn habe ich erst 2x einen Bürgermeister oder andere Ortspolitik an einer Einsatzstelle erlebt.
Und wenns wirklich wichtig ist das der Krisenstab zusammen kommen muss, dann wird man ihn schon erreichen.
Sehe ich auch so. Kein Grund dass er einen Melder mitschleifen muss. Wenn doch, warum nicht. Kann nur von Vorteil für die Wehr sein wenn sich der Bürgermeister derart mit der Feuerwehr verbunden fühlt.Zitat von crazyossi
Aber das Recht dazu hat er schon. Denn immerhin ist es ja seine Feuerwehr. Er ist der Leiter der Wehr. Wir sind ihm alle unterstellt.
Weiter oben hört sich das ja so an als ob der BGM keinen FME haben dürfte womit man Funk mithören kann.
Wenn aber der BGM cheffe der Feuerwehr ist wie bei uns auch dann kann der sich sogar nen 4meter Funkgerät unter sein Kissen legen wenn er will.
Moin moin,
da bin ich mir nicht so sicher. Man darf nur diese NAchrichten mithören, die für einen bestimmt sind. D.h. ich darf ein Funkgerät besitzen, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass ich angesprochen werde. Und wer hat schon mal in einem Einsatz den BGM direkt über Funk angesprochen?
Kollidieren eigentlich nicht die Interessen, wenn der BGM a) Chef der Feuerwehr und b) Chef der KatSchutz-Behörde ist?
Gruß, Mr. Blaulicht
Das mit dem 4m Gerät stimmt auch nicht immer und überall. Sind alles Bundesland spezifische Sachen.Zitat von tower911
Der BGM dürfte z.B. gar kein Funkgerät bedienen, wenn er nicht die Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat und/oder nen Funklehrgang besucht hat. Wenn der Bürgermeister sonst nix mit Feuerwehr zu tun hat, und NUR Politiker ist, kann er viel Schaden und Verwirrung anrichten wenn er ein eigenes FuG hat.
Zum anderen ist die Frage für was muss der Bgm. den FUNK HÖREN. Wenn der Bürgermeister an der E-Stelle ist, dann will er vom Einsatzleiter schnell und knapp Infos haben. Der Bgm hat vermutlich weder Lust, noch Zeit, noch das Interesse und das fachliche Verständnis den BOS-Funk länger abzuhören.
Bei uns kommt der Bgm übrigens oft zu Einsatzstellen. So ab Zimmerbrand/Dachstuhlbrand, wenn alle 3 Stadtteile im Einsatz sind. Das kommt im Jahr schon öfter vor.
Unser Bgm hat dafür auch ne eigene Nomexjacke bekommen mit der Aufschrift "Bürgermeister". Nen Melder hat der aber nicht. Der muss ja nicht ALLES mitbekommen, was ihn eben gar nicht interessiert. Wenn was wichtiges anliegt, wird der auf seinem Diensthandy angrufen, das er ständig dabei und eingeschaltet hat. Denke das langt. Schneller oder öfter muss man den nicht erreichen. Ein DME/FME muss der nicht haben. Wenn er doch einen hat, ok, kann nützlich sein. Aber ein FuG oder Mithörfunktion sollte er auf keinen Fall bekommen, als (nur) POLITISCH Verantwortlicher.
Gruß Joachim
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