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Thema: Meldeempfänger für Bürgermeister

  1. #1
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    Meldeempfänger für Bürgermeister

    Hallo,

    hat der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister das Recht einen DME und FME zu tragen?
    DME zur alarmierung (FührungsRic)
    FME um den Funk dann abzuhören

    MfG
    Nordsee

  2. #2
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    kommt drauf an woher du bist ..
    Prinzipiell besteht schon du Möglichkeit.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    TripleJ Gast
    Servus,

    Ich weis nicht wie das bei euch ist, aber bei uns ist der Bürgermeister der "Leiter der Feuerwehr", dem wiederum der Wehrleiter (StBI) unterstellt ist.
    Somit ergäbe sich ja rein rechtlich die Möglichkeit für ihn, einen Melder zu tragen.

    MfG TripleJ

  4. #4
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    Mit dem DME ist es glasklar.

    Einen DME kann ein jeder zugeteilt bekommen, auch Zivilisten !

    Daher gilt es in besonderem Maße für den Bürgermeister, der mit einem DME wie o.g. eine Führungsric bekommen kann, worüber er in gewissen Schadensfällen informiert werden kann.

    Ein Bsp. für Zivilisten mit DME sind die Lübecker Priwallfähren. Diese werden mit einem DME informiert das ein RTW, Löschzug o.ä. auf der einen oder anderen Seite in wenigen Minuten zu erwarten ist. Somit bleibt eine Fähre zur sofortigen Überfahrt für die Einsatzkräfte am Anleger.


    Beim FME ist es wohl sehr fraglich, gerade in Bezug auf die BOS-Konforme programmierung wenn der FME nur dem Mithören dient.

  5. #5
    TEL S6 Gast
    Unser Bürgermeister hat einen FME.

    Mithören ist hierbei nicht vorgesehen. Es geht nur darum, das er informiert ist, wenn eine der Wehren unserer Gemeinde alarmiert wird.

  6. #6
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    Zitat Zitat von alarma
    Beim FME ist es wohl sehr fraglich, gerade in Bezug auf die BOS-Konforme programmierung wenn der FME nur dem Mithören dient.
    Deswegen .. hier kommt es darauf in welchem Bundesland er ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    1.778
    Zitat Zitat von Nordsee
    Hallo,

    hat der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister das Recht einen DME und FME zu tragen?
    DME zur alarmierung (FührungsRic)
    FME um den Funk dann abzuhören

    MfG
    Nordsee


    Hallo.

    Also ich denk,das er Recht hat so einen Melder tragen zu dürfen...

    Mit den Alarmschleifen bzw. Ric's der Stadt-Feuerwehr und den dazugehörigen Gemeinten...


    Aber die Mithörfunktion ist dabei ausgeschlossen,er kann sich ja in dem Fall ans GH wenden oder den EL bzw.sich per Telefon in Verbindung setzen...


    Schließlich hat er auch das Recht zu erfahren,was ''seine'' Feuerwehr macht...

  8. #8
    crazyossi Gast
    naja.. wenn ein Bürgermeister nichts anderes zu tun hat.

    Wieso hat er einen von ihm beauftragten Stadtbrandmeister der sich um diese belange kümmert und auch entsprechend ausgebildet ist. Wobei der BGM auch StBm sein kann , wenn er die zeit dazu hat.

    In meinen nun 20 Jahren Feuerwehrlaufbahn habe ich erst 2x einen Bürgermeister oder andere Ortspolitik an einer Einsatzstelle erlebt.

    Und wenns wirklich wichtig ist das der Krisenstab zusammen kommen muss, dann wird man ihn schon erreichen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von crazyossi
    Und wenns wirklich wichtig ist das der Krisenstab zusammen kommen muss, dann wird man ihn schon erreichen.
    Sehe ich auch so. Kein Grund dass er einen Melder mitschleifen muss. Wenn doch, warum nicht. Kann nur von Vorteil für die Wehr sein wenn sich der Bürgermeister derart mit der Feuerwehr verbunden fühlt.

    Aber das Recht dazu hat er schon. Denn immerhin ist es ja seine Feuerwehr. Er ist der Leiter der Wehr. Wir sind ihm alle unterstellt.

  10. #10
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    987
    Weiter oben hört sich das ja so an als ob der BGM keinen FME haben dürfte womit man Funk mithören kann.
    Wenn aber der BGM cheffe der Feuerwehr ist wie bei uns auch dann kann der sich sogar nen 4meter Funkgerät unter sein Kissen legen wenn er will.

  11. #11
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    Moin moin,

    da bin ich mir nicht so sicher. Man darf nur diese NAchrichten mithören, die für einen bestimmt sind. D.h. ich darf ein Funkgerät besitzen, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass ich angesprochen werde. Und wer hat schon mal in einem Einsatz den BGM direkt über Funk angesprochen?
    Kollidieren eigentlich nicht die Interessen, wenn der BGM a) Chef der Feuerwehr und b) Chef der KatSchutz-Behörde ist?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Kollidieren eigentlich nicht die Interessen, wenn der BGM a) Chef der Feuerwehr und b) Chef der KatSchutz-Behörde ist?
    Das glaub ich kaum. Der Bürgermeister ist zwar Chef der Feuerwehr, aber bei uns obliegt der KatS dem Landkreis. Demnach dürfte der Chef des KatS also der Landrat sein.

  13. #13
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    Hi Cummu,
    aber:
    in kreisfreien Städten ist er Chef der FW und des KatS.

    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  14. #14
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    Hmm. Wohl wahr. Da hab ich jetzt nich dran gedacht...

  15. #15
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    Das der Bürgermeister einen FME /DNME hat, über den er erreichbar ist, ist schon eine sinnvolle Angelegenheit.
    Allein um bei grossen Schadenlagen Entscheidungen zu beschleunigen.....
    Da hilft es ungemein, wenn der Chef der Verwaltung vor Ort ist.
    Als Hauptverwaltungsbamter ist er dann auch "Chef" der Feuerwehr, einen Interessenkonflikt mit KatS gibt es wohl nur in Kreisfreien, grösseren Städten.
    Wenn also ein Bürgermeister solch einen FME/DME haben möchte, dann sollte man ihm einen geben.
    Rein rechtlich spricht nichts dagegen... als HVB ist er ja innerhalb der BOS schon aufgeführt, allein schon durch die entsprechenden Gesetze im Bereich der Gefahrenabwehr.

    Mithören von Funk ist so eine Sache, die immer ein wenig "Hoch" gespielt wird....
    Ich erinnere mich noch an Kameraden, die Ihren Meldeempfänger auf voller Lautstärke im Baumarkt mithörten, wenn Probealarm war... allerdings waren das auch diejenigen, die erstmal abwarten, ob es sich "lohnt" zum Einsatz zu kommen.

    Ein Abhören des Funkkanals durch Funkmeldeempfänger ist ja eigentlich nach den TR nicht vorgesehen.... Alarmierung > Sprachdurchsage > Reset...

    r.

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