Original geschrieben von hannibal
Egal ob der § 35/38 anordnet, dir das recht gibt oder was auch immer fakt ist das ich mit meinem privat PKW ohne Kennzeichnung im ungünstigsten Fall genau so zum Einsatz zu fahren habe wie es am Straßenrand steht
Ich kann mich da nur hannibal anschließen!
Immer an §1 StVo denken ! Gilt auch auf Einsatzfahrten ...
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.