Ergebnis 1 bis 15 von 112

Thema: Durchsuchungen im Raum Hannover

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.05.2004
    Beiträge
    957
    Hallo Daniel,

    nunja, wir haben ja leider das Problem dass EU-Recht Bundesrecht schlägt. Deswegen bin ich auch froh dass die EU-Verfassung zunächst in ihrer Urform gescheitert ist. Das kann man auch anders sehn, aber wenn ich mir unser GG ansehe, möchte ich dies nicht verändert sehen oder eintauschen.

    Sollte es zu, wie du es nennst, zu staatlichen Wild-West-Aktionen, so hoffe ich doch das entweder das BVG oder der BGH einschreiten. Wie gesagt, ich hoffe...


    In diesem Sinne.... ©

  2. #2
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    664
    Und jetzt stellt euch mal vor, die Polizei durchsucht die Wohnung dessen, der "nur" das offene WLAN hat?

    Kann man den wirklich mit Sicherheit von der IP auf den Internetnutzer schließen?
    Ich logge mich manchmal auch bei Freunden per ISDN-Einwahl ein, um den XXL-Tarif zu nutzen.
    Aber wahrscheinlich kommen wir gerade vom Thema ab.....


    Viele Grüße,
    Uli
    mein Name ist Programm

  3. #3
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Hallo,

    vielleicht ist es an dieser Stelle noch einmal wichtig, dass daraufhin gewiesen wird, dass auch die Polizei und (fast) jede andere Behörde eine Wohnung/Haus nicht ohne einen Durchsuchungsbefehl durchsuchen dürfen, die einzige Ausnahme ist m.W. die Gefahr im Verzug, welche bei einem vermeintlichen Verstoß gegen das TKG wohl nicht vorliegt.


    Gruß
    Sebastian

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von DaRake
    Hallo,

    vielleicht ist es an dieser Stelle noch einmal wichtig, dass daraufhin gewiesen wird, dass auch die Polizei und (fast) jede andere Behörde eine Wohnung/Haus nicht ohne einen Durchsuchungsbefehl durchsuchen dürfen, die einzige Ausnahme ist m.W. die Gefahr im Verzug, welche bei einem vermeintlichen Verstoß gegen das TKG wohl nicht vorliegt.


    Gruß
    Sebastian
    Gefahr im Verzug ist leider erstmal Auslegungssache ... du kannst danach zwar Einspruch einlegen, ebenfalls muß nachträglich ein Durchsuchungsbefehl nachgereicht werden.
    Sollten bei einer nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchungen trotzdem was gefunden werden, darf dies denoch gegen einen benutzt werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    29.05.2004
    Beiträge
    957
    Zitat Zitat von Alex22

    ....gegen einen benutzt werden.
    [Klugscheißmodus]

    Es heißt: verwendet

    [/Klugscheißmodus]

    +g+

    Aber inhaltlich eine völlig korrekte Aussage.



    In diesem Sinne.... ©

  6. #6
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    So,bitte die Paranoia wieder runterfahren, die Hüte aus alufolie absetzten (sie können eure Gedanken nichtlesen), Ruhe bewahren und vom Scanner den Sprengstoff VORSICHTIG entfernen

    1. Gegen wen wurde ermittelt?

    2. Was sind die Vorwürfe?

    3. Wie ist die Argumentation?

    Wenn diese Fragen vollständig beantwortet sind, dann kann man überlegen wie es weitergeht.

    Sollte es sich um eine länger angelegte POL Aktion handeln dann wissen die eh mehr über uns als uns Lieb ist. Woher und wie ist egal
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Hallo Alex,

    Zitat Zitat von Alex22
    Gefahr im Verzug ist leider erstmal Auslegungssache ... du kannst danach zwar Einspruch einlegen, ebenfalls muß nachträglich ein Durchsuchungsbefehl nachgereicht werden.
    "Gefahr im Verzug" ist zwar Auslegungssache, muss aber durch die durchsuchenden Beamten (sowohl POL als auch Staatsanwalt) stichhaltig begründet werden. Ein Hausdurchsuchungsbeschluss darf immer nur durch einen Richter erteilt werden.
    Diesen Beschluss sollte man im Fall der Fälle immer genau durchlesen, da in ihm pingelig niedergeschrieben sein muss, wo, was und wie gesucht werden soll/darf!!!

    Zitat Zitat von Alex22
    Sollten bei nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchungen trotzdem was gefunden werden, darf dies denoch gegen einen benutzt werden.
    Nein, wenn etwas bei einer nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchung gefunden wird, darf es nicht verwendet werden, da du selbstverständlich durch deinen Anwalt den Antrag für ein Beweisverwertungsverbot stellst. Du verwechselst das wohl mit den Zufallsfunden bei einer gerechtfertigten Hausdurchsuchung, obwohl es auch da juristische Grenzen gibt.

    Gruß
    Sebastian

  8. #8
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von DaRake
    Nein, wenn etwas bei einer nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchung gefunden wird, darf es nicht verwendet werden, da du selbstverständlich durch deinen Anwalt den Antrag für ein Beweisverwertungsverbot stellst. Du verwechselst das wohl mit den Zufallsfunden bei einer gerechtfertigten Hausdurchsuchung, obwohl es auch da juristische Grenzen gibt.
    Ich denke nicht das es hier zu einem Beweisverwertungsverbot kommt...
    Dies greift meistens nur wenn du keine Belehrung zB bekommen hast und du als Beschuldigter vernommen wirst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Und was gibt es neues ?

    Jetzt im nachhinein sehe ich ide ganzen Beiträge "bin 15 Jahre alt, will Pol hören, wie geht das " in einem ganz anderen Licht...

    ausserdem stelle ich mir die Frage ob nicht das Finanzamt den ein oder anderen Verkäufer befragen wird...

    Oder im extrem fall an alle mit Priv Fug F(D)ME geht ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •