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Thema: verpetzt

  1. #16
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    Original geschrieben von hannibal

    Und was auf dem Rechner is kann denen auch schweiß egal sein. Wenn der Rechner im Rahmen der FMS Sache sichergestellt wurde ist alles andere nicht verwertbar...
    So richtig viel Ahnung scheinst du beim besten willen nicht zu haben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #17
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    Guten Morgen

    @alex 22

    Ohne dein Feinbild von mit zerstören zu wollen :-)

    hin und wieder hab ich nicht nur Ahnung sondern auch Erfahrung und Realitätssinn

    Meinem Bekannten wurde der Rechner wegen einem richtigen Verdacht von etwas richtig schlimmen sichergestellt.

    Die MP 3s hat keinen dort interessiert, genausowenig wie die gebrannten Office CDs

    solagen da keine kinderpornos drauf sind is denen das relativ egal.

    Und wenn du einen geschickten Anwlat hast dann nimmt er die dann eh auseinander.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #18
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    Moin moin,

    diese Meinung finde ich etwas blauäugig. Es mag sein, dass MP3s und gebrannte Office-Versionen vor dem Hintergrund einer "wirklich schlimmen Sache" nicht so ins Gewicht fallen und vielleicht in diesem Fall auch hinten runterfallen. Aber wenn man nach irgendwelchen Hinweisen sucht, die auf Mithören des BOS-Funkes deuten, und man findet dabei noch das ein oder andere Gigabyte an Filmen, Songs etc, könnte das schon mal zu einer Nachfrage und zu einem Hinweis an das befreundete Dezernat führen.
    Und das mit dem Anwalt ist auch so ´ne Sache. a) erstmal einen guten finden und b) Glück haben, dass der Staatsanwalt nicht noch besser ist....

    Wenn´s dann mal zu einer Beschlagnahme kommt, wird´s - glaube ich - schon blöd, wenn man was findet.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #19
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    Moin Moin!

    Original geschrieben von hannibal


    Und was auf dem Rechner is kann denen auch schweiß egal sein. Wenn der Rechner im Rahmen der FMS Sache sichergestellt wurde ist alles andere nicht verwertbar...

    Stimmt so it ganz. Gegenstände die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung, z. B. im "Scannerfall", gefunden wurden und illegal sind (egal ob BtM oder Raubkopien verbotene Gegenstände usw) fallen unter den Begriff Zufallsfund. Dafür gibt es sogar einen eigenen § in der StPO. Dann wird i.d.R. ein neues Verfahren eröffnet und die Zufallsfunde sind sehr wohl verwertbar.

    Noch was, wenn der "Angeklagte" von seiner Anschwärzung weiß und man bei einer Durchsuchung noch was bei ihm findet, kann man ihm it helfen...

    Gruß...

    Geändert von telemanne (08.01.2006 um 19:54 Uhr)

  5. #20
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    Tach DHL

    Also mal ehrlich wenn ich wüßte das mich einer Verpetzt hätte da hätte ich erstmal schon die ganzen Sachen z.B FMS32 und dazugehörige daten gelöscht und die Frequenzen im Scanner Platt gemacht oder ne Amateurfunk Frequenz reingemacht so wenn dann nämlich die Grünen vor der Tür stehen wenn das überhaupt mal der fall sein sollte dann könnten die ja suchen werden zwar den scanner finden und auch ne Frequenz drin aber das ja dan die A-Funk Frequenz drauf und ich denke mal nicht das die da was sagen werden und auch können weil is ja nicht verboten den A-Funk zu lauschen.


    Oder du buddelst dir im Garten nen Loch packst den Scanner in ne Luftdichte Tüte und vergräbst den und holst den erst dann wieder raus wenn die Luft wieder rein ist. :-)
    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen,so gib ihm Macht


    Gruß Scanfreak

  6. #21
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    Vergraben ist wahrscheinlich die beste Lösung! :-)

  7. #22
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    man man man, ich hab mir nen wolf gegooogelt um nen Präzedenzfall zu diesem Thema zu finden, und siehe da, ich habe auch einen gefunden:

    "Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Abs. 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt."

    in diesem Fall:

    3. a) Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Verstoßes gegen § 95 in Verbindung mit § 86 Satz 2 TKG a.F. zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 60 DM.

    link zum Urteil:

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/1%20BvR%20411/00

    das ganze ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Ich habs nicht ganz durchgelesen, aber es ging wohl um das ähören des Polizeifunks und das weitergeben von diesen Informationen

  8. #23
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    Und kam schon was?

    Also ich denke das da nicht viel kommt und wenn man dann nicht die beweise vernichtet... selber schuld.

    Alternativ bietet die Fremdenlegion ab einer Verpflichtungszeti con 7 Jahren die franz. Staatsbürgerschaft an :-)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  9. #24
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    Und kam schon was ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  10. #25
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    Brandmeister wird sich schon melden, wenn noch was gekommen ist!!
    MFG Flo

  11. #26
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    Zitat Zitat von hannibal
    Und kam schon was?

    Alternativ bietet die Fremdenlegion ab einer Verpflichtungszeti con 7 Jahren die franz. Staatsbürgerschaft an :-)
    Dies aber nur im Falle eines einwandfreiem Leumunds
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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