Hallo,Zitat von Fabpicard
JA EBEND DARUM!
Sofortkauf ist KEINE Auktion, also gilt das als ganz normaler Verkauf.
Es kommt ein normaler Kaufvertrag zustande.
Und ebend bei diesem haben BEIDE Seiten ein Rücktrittsrecht bei Offensichtlichen Irrtum. (Verkauf eines mehrere hundert Eur. teuren Gerätes für 1Eur., Kauf eines handelsüblichen Walkmann für 100.000 Eur... usw.)
Bei einer Auktion ist das nicht der Fall. Hier gibt es bei sauberer Abwicklung fast kein Rücktrittsrecht für beide Seiten.
Gruß
Carsten




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