Hallo,
ausser es handelt sich EINDEUTIG um einen Irrtum...
Allerdings dürfte dass hier vorliegen.
(wenn 0Eur.Sofortkauf)
Bei einer reinen Zeitauktion sähe es etwas anders aus...
Gruß
Carsten
Hallo,
ausser es handelt sich EINDEUTIG um einen Irrtum...
Allerdings dürfte dass hier vorliegen.
(wenn 0Eur.Sofortkauf)
Bei einer reinen Zeitauktion sähe es etwas anders aus...
Gruß
Carsten
Hallo.
Meine eigentlich seinen Shop unter...-shop.de
Dort gibt es ja auch alles für 0€
Gruß
Servus!
Dann handelt es sich doch eindeutig um einen Irrtum.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Hi,
auch hier gilt EINDEUTIG Irrtum, Vertrag/Angebot nicht bindend.
Ob jetzt etwas im Shop oder für einen Festpreis/sosfortkauf bei Ebay verkauft wird, spielt da keine Rolle.
Nur eine Auktion zum Höchstpreis ist etwas anderes, da ja der niedrige startpreis eigendlich nie der erwartete Verkaufspreis ist. Wenn es dann doch so ist: PECH gehabt!
Gruß
Carsten
Da muss ich dir aber wiedersprechen.Zitat von DG3YCS
Sofortkauf bei Ebay IST bindend ;)
MfG Fabsi
Hallo,Zitat von Fabpicard
JA EBEND DARUM!
Sofortkauf ist KEINE Auktion, also gilt das als ganz normaler Verkauf.
Es kommt ein normaler Kaufvertrag zustande.
Und ebend bei diesem haben BEIDE Seiten ein Rücktrittsrecht bei Offensichtlichen Irrtum. (Verkauf eines mehrere hundert Eur. teuren Gerätes für 1Eur., Kauf eines handelsüblichen Walkmann für 100.000 Eur... usw.)
Bei einer Auktion ist das nicht der Fall. Hier gibt es bei sauberer Abwicklung fast kein Rücktrittsrecht für beide Seiten.
Gruß
Carsten
Um mal wieder auf Leinfunk zurückzukommen... Jetzt ist er zu weit gegangen und ich erstatte jetzt sofort Anzeige wegen vorsätzlichen Betrugs.
Gerade hab ich nämlich in meinem Briefkasten einen Polsterumschlag per Einschreiben von Leinfunk gefunden. Ich vermutetet als Inhalt meine Bestellung vom 02.08.2006 - aber - er war leer!!! Das ist ja wohl der absolute Gipfel der Dreistigkeit!
Zum Glück hatte ich mich gerade mit einer Nachbarin unterhalten und sie war dabei als ich den Umschlag aufmachte, und kann es so bezeugen. Es war nur ein leeres DIN-A4 Blatt noch dabei, sonst keine Spur von Inhalt. Der Umschlag war mit einem breiten Tesa-Streifen verschlossen, so daß eine Manipulation kaum denkbar ist.
Viel Glück bei deiner Anzeige,
meine hat nicht viel gebracht.
Das Verfahren wurde wegen der geringen Menge des Betrages
eingestellt.
Ich kann nur von meinen Erfahrungen sprechen, aber
die Postings anderer User sprechen wohl mit für sich
Gruß Dennis
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