Für RLP gilt dasselbeOriginal geschrieben von Osbornestier
Habe da mal was gelesen, keine Ahnung ob HBKG, oder was von der FuG und auch keine Ahnung ob sich das nur auf Hessen bezog:
Jedenfalls ist die Ruhezeit nach einem Einsatz solange als der verpasste Schlaf.
Also wenn du normal um 6 Uhr aufstehst, wirst aber um 2 Uhr zu einem Einsatz alarmiert und kommst um 4 Uhr wieder darfst du rein rechtlich bis 8 Uhr schlafen