Original geschrieben von Osbornestier
Habe da mal was gelesen, keine Ahnung ob HBKG, oder was von der FuG und auch keine Ahnung ob sich das nur auf Hessen bezog:
Jedenfalls ist die Ruhezeit nach einem Einsatz solange als der verpasste Schlaf.
Also wenn du normal um 6 Uhr aufstehst, wirst aber um 2 Uhr zu einem Einsatz alarmiert und kommst um 4 Uhr wieder darfst du rein rechtlich bis 8 Uhr schlafen
Für RLP gilt dasselbe