Also bei uns in der Stadt ist es in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung festgeschrieben.

Ich zitiere § 1 (2):

Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle aufgerundet. Bei NAchteinsätzen (23-5 Uhr) kann der Einsatzleiter zur Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit bis zu zwei Ruhestunden anordnen.


In diesem Sinne!!