Nach meinen Infos sollte ein Arbeitnehmer laut Arbeitsschutzgesetz nach einer Arbeitsphase 11 Stunden Ruhe haben.
Da einer FA laut HBKG keine Nachteile entstehen dürfen, würde das nach einem längeren Einsatz ebenfalls gelten, allerding ist dies eine sehr schwammige Argumentation

Außerdem findet sich hier noch eine Empfelung:
http://www.feuerwehren-limburg-weilb...Ruhezeiten.pdf