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Thema: Feuerwehreinsätze Nachts

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Habe da mal was gelesen, keine Ahnung ob HBKG, oder was von der FUK und auch keine Ahnung ob sich das nur auf Hessen bezog:
    Jedenfalls ist die Ruhezeit nach einem Einsatz solange als der verpasste Schlaf.
    Also wenn du normal um 6 Uhr aufstehst, wirst aber um 2 Uhr zu einem Einsatz alarmiert und kommst um 4 Uhr wieder darfst du rein rechtlich bis 8 Uhr schlafen
    Geändert von Osbornestier (08.12.2005 um 17:56 Uhr)

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