Also bei uns in der Stadt ist es in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung festgeschrieben.
Ich zitiere § 1 (2):
Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle aufgerundet. Bei NAchteinsätzen (23-5 Uhr) kann der Einsatzleiter zur Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit bis zu zwei Ruhestunden anordnen.
In diesem Sinne!!
MfG Basti
Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.