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Thema: Feuerwehreinsätze Nachts

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  1. #1
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    Feuerwehreinsätze Nachts

    Wie sieht es eigentlich aus, gibt es rechtliche Vorschriften in NRW in denen steht wie lange Feuerwehrleute nach einem nächtlichen Einsatz von der Arbeit freigestellt sind. Es ist ja nicht sinn der Übung, dass Leute von 02:00 bis 05:00 ein Feuer ausmachen und um 06:00 schon wieder zur Arbeit müssen. Würde mich freuen wenn einer von euch eine Regelung die für ganz NRW gilt nennen kann.


    MFG

    Michael

  2. #2
    TEL S6 Gast
    Hallo,

    in Niedersachsen wird soetwas meines Wissens im Niedersächsischem Brandschutzgesetz geregelt, sowas müsste es für NRW auch geben....

  3. #3
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    Habe da mal was gelesen, keine Ahnung ob HBKG, oder was von der FUK und auch keine Ahnung ob sich das nur auf Hessen bezog:
    Jedenfalls ist die Ruhezeit nach einem Einsatz solange als der verpasste Schlaf.
    Also wenn du normal um 6 Uhr aufstehst, wirst aber um 2 Uhr zu einem Einsatz alarmiert und kommst um 4 Uhr wieder darfst du rein rechtlich bis 8 Uhr schlafen
    Geändert von Osbornestier (08.12.2005 um 17:56 Uhr)

  4. #4
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    Original geschrieben von Osbornestier
    Habe da mal was gelesen, keine Ahnung ob HBKG, oder was von der FuG und auch keine Ahnung ob sich das nur auf Hessen bezog:
    Jedenfalls ist die Ruhezeit nach einem Einsatz solange als der verpasste Schlaf.
    Also wenn du normal um 6 Uhr aufstehst, wirst aber um 2 Uhr zu einem Einsatz alarmiert und kommst um 4 Uhr wieder darfst du rein rechtlich bis 8 Uhr schlafen
    Für RLP gilt dasselbe

  5. #5
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    Hallo,

    es wäre schön, wenn ihr so solche Aussagen mit Quellenangaben untermauern könntet.


    Gruß
    Sebastian

  6. #6
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    Ich habe das in meinem Tru-Fü-Lehrgang gelernt, leider hat die LFKS RLP (http://www.lfks-rlp.de) die Lehrstoffblätter noch nicht online gestellt (bisher beim Tru-Fü nur das Ausbilderheft)

  7. #7
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    Nach meinen Infos sollte ein Arbeitnehmer laut Arbeitsschutzgesetz nach einer Arbeitsphase 11 Stunden Ruhe haben.
    Da einer FA laut HBKG keine Nachteile entstehen dürfen, würde das nach einem längeren Einsatz ebenfalls gelten, allerding ist dies eine sehr schwammige Argumentation

    Außerdem findet sich hier noch eine Empfelung:
    http://www.feuerwehren-limburg-weilb...Ruhezeiten.pdf

  8. #8
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    Original geschrieben von Osbornestier
    Nach meinen Infos sollte ein Arbeitnehmer laut Arbeitsschutzgesetz nach einer Arbeitsphase 11 Stunden Ruhe haben.
    [/url]
    So hab ichs auch beim Grundlehrgang gelernt.Nachem Einsatz is 11 Std entspannen angesagt.

  9. #9
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    Original geschrieben von firefighteropp
    So hab ichs auch beim Grundlehrgang gelernt.Nachem Einsatz is 11 Std entspannen angesagt.
    Ja richtig, aber genauso davor!!

    *Ironie an*
    Da drängt sich doch die Frage auf, ob ich ohne eine 11 stündige Ruhezeit überhaupt zum Einsatz darf? Bzw. ob ich ausrücken darf, wenn es zu meinem Arbeitsbeginn weniger als 11 Stunden sind.
    *Ironie aus*
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  10. #10
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    Ich persönlich denk das jeder selbst entscheiden muss wann er wieder fit zum arbeiten oder was auch immer is.Nach nem BMA Fehlalarm ist man natürlich fit im Gegensatz zu nem 6 stündigen Wohnhausbrand.Aber 11Std Ruhe nach ner Nacht (ja nach ner Nacht nicht nach 5 Minuten) im Dienste der Allgemeinheit finde ich schon ok.

  11. #11
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    Moin moin,

    nach dem oben zitierten Arbeitszeitgesetz darf ich aber auch nicht länger als 11h pro Tag arbeiten. Das würde bei einem durchschnittlichen Arbeitstag von 8h die Einsatzzeit bei einem Feuerwehreinsatz auf 3h befristen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    Also bei uns in der Stadt ist es in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung festgeschrieben.

    Ich zitiere § 1 (2):

    Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle aufgerundet. Bei NAchteinsätzen (23-5 Uhr) kann der Einsatzleiter zur Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit bis zu zwei Ruhestunden anordnen.


    In diesem Sinne!!
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  13. #13
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    Hallo zusammen

    habe mal im Internet etwas vom DFV gefunden.....


    Bei uns wird es so gehandhabt wie im Text



    Gruß Maddin
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  14. #14
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    @Maddin: Glaube, das ist das selbe wie mein Link oben

  15. #15
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    @Osbornestier

    kann sein der funzt bei mir irgendie nicht....

    kann aber auch an mozilla liegen...

    gruß maddin
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