Die werden genau wie jeder anderer Einbrecher bestraft.Nur weil Rettungsgerät geklaut wurde,macht das keinen Unterschied!

Ist halt genauso so ein Gegendstand wie ein Fernseher,oder CD-Spieler!

Es sei denn ein VU-Opfer kann Nachweisen,dass dadurch bleibende Schäden hätten vermieden werden können.Dann könnte die Person auf Zivil-Rechtlichen Weg Schaden-Ersatz einklagen.Aber dafür muß man den erst mal erwischen!

Für Dich als Feuerwehr-Mann/Frau ist es schlimm ,wenn Rettungsgerät geklaut wird.
Anderen hängen halt an Ihren Sachen genauso.

Bei E-bay brauchst Du Rettungsgeräte nicht zu suchen,denn in unseren Osteuropäischen Nachbar-ländern werden solche Sachen mit Kußhand und zu guten Schwarzmarkt-Preien gerne unter der Hand erworben.

Alles was Sie brauchen,finden Sie bei uns!
Was Sie nicht finden,das brauchen Sie auch nicht!Nastrovie!