Ergebnis 1 bis 15 von 40

Thema: Einbrüche in Feuerwehrhäuser

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #10
    Registriert seit
    03.07.2005
    Beiträge
    264
    Hallo!

    Zum Glück kommt nur die Polizei soferns ne Alarmanlage gibt und nicht die ganze Feuerwehr, denn in Deutschland liegt das Gewaltmonopol immer noch beim Staat und nicht bei der Feuerwehr und Selbstjustiz gibts schonmal gleich gar nicht.

    Dementsprechend bestraft die richtige Justiz den Täter wahrscheinlich für folgende zwei Straftaten:

    StGB § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
    Einbruchdiebstahl, braucht denk ich nicht näher erklärt zu werden, kann bis zu 10 Jahre Haft sein, je nach Sachwert etc.

    StGB § 316b Störung öffentlicher Betriebe
    (1) Wer den Betrieb
    (...)
    3. einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage

    dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



    In besonders schweren Fällen könnens bis zu 10 Jahre werden, ob jetzt das ein besonders schwerer Fall ist, kann ich nicht beurteilen und käme vermutlich auf den Einzelfall an.


    Also, ich behaupte einfach mal, es verhält sich schon etwas anders als beim Einbruch in Nachbars Geräteschuppen.



    Grüße

    loxi
    Geändert von loxi (29.11.2005 um 22:29 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •