Original geschrieben von Alex22
Ein PA und Maske (außer eingeschweißte Masken) sind halbjährlich zu prüfen, eingeschweißte Masken sind jährlich zu prüfen.
Auch nicht richtig oder zitierst du hier Herstellerangaben?

so aus der vfdb 08/04, Anhang B:


Bei der 2-jährigen Frist für Atemanschlüsse wird davon ausgegangen, dass einmal gereinigte Masken luftdicht verpackt gelagert werden, anderenfalls gilt eine halbjährliche Frist. Nach jeder Reinigung/Desinfektion sind die Atemanschlüsse grundsätzlich zu prüfen.
Original geschrieben von Alex22

Euer Atemschutzverantwortlicher und vor allem der Kommandant stehen mit einem Bein übrigens bereits schon im Knast wenn was passiert.
Naja bei freiwilligen Kräften ist die Rechtsprechung relativ milde gestimmt. Das hängt einfach mit der fehlenden Erfahrung zusammen. Die Rechtssprechung urteilt sogar so, daß selbst bei Berufsfeuerwehren unter bestimmten Voraussetzungen auf den Sicherheitstrupp verzichtet werden kann. (Vergl. Cimolino, Atemschutz 2004)

mkG FM6