Auch nicht richtig oder zitierst du hier Herstellerangaben?Original geschrieben von Alex22
Ein PA und Maske (außer eingeschweißte Masken) sind halbjährlich zu prüfen, eingeschweißte Masken sind jährlich zu prüfen.
so aus der vfdb 08/04, Anhang B:
Bei der 2-jährigen Frist für Atemanschlüsse wird davon ausgegangen, dass einmal gereinigte Masken luftdicht verpackt gelagert werden, anderenfalls gilt eine halbjährliche Frist. Nach jeder Reinigung/Desinfektion sind die Atemanschlüsse grundsätzlich zu prüfen.Naja bei freiwilligen Kräften ist die Rechtsprechung relativ milde gestimmt. Das hängt einfach mit der fehlenden Erfahrung zusammen. Die Rechtssprechung urteilt sogar so, daß selbst bei Berufsfeuerwehren unter bestimmten Voraussetzungen auf den Sicherheitstrupp verzichtet werden kann. (Vergl. Cimolino, Atemschutz 2004)Original geschrieben von Alex22
Euer Atemschutzverantwortlicher und vor allem der Kommandant stehen mit einem Bein übrigens bereits schon im Knast wenn was passiert.
mkG FM6




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