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Thema: Atemschutzgeräte

  1. #16
    florianmark6 Gast
    Hallo,

    bei uns und das müßte inzwischen in ganz NRW, auch wenn ich durch die Führung weiterhin kein Rundschreiben des LFV oder des Innenministeriums NRW vorgelegt bekommen habe, so gehandhabt werden, daß das Gerät nach der Nutzung nicht mit einer neuen Flasche bestückt und wieder von jemandem genutzt werden darf. Außer von dem vorherigen Träger selbst, nach ausreichender Zeit für die Erholungsphase und geringer Kontamination des LA, wie dieser Parameter messbar ist, bleibt mir ein Rätsel. Auch wenn durch die FUK die Gefahr einer Infektion durch Erreger im LA für den AGT als gering eingestuft wird und mir durch Recherche auch kein Fall einer Infektion durch Kontaminierte LA bekannt ist, so muß er nach jedem Einsatz desinfiziert und geprüft werden. Aber gerade bei den neueren PA's wie z.B. BD96 kommt es bei den kompakten Lungenautomaten zu Problemen. Da hier die Membran durch das Desinfektionsmittel verklebt und sich bei geöffneter Flasche bereits ohne Anschluß an den Atemanschluss das Gerät zu leeren beginnt. Bei der Einsatzkurzprüfung würde hier die Druckprobe auch nicht positiv verlaufen und der AGT würde das Gerät ablegen obwohl theoretisch einsetzbar, nachdem der LA unter Druck betätigt wurde und dann wieder richtig schließt. Das ganze ist also nicht wirklich ausgereift oder die Kameraden in der Atemschutzwerkstatt des FSZ sind sehr großzügig bei der Verwendung des Desinfektionsmittels. Masken werden seit zwei Jahren auch nur noch für die Anzahl der Geräte vorgehalten und nicht mehr als Bestandteil der erweiterten PSA. Falls also eine Maske beim Aufsetzen einen Schaden an der Spinne oder Bebänderung erleidet, so wars das für den Trupp. Das das nicht die Ideale Lösung ist, trifft bei unserer Führung auf taube Ohren.

    Falls hier noch andere Kameraden aus NRW die gleiche Verfahrensweise haben oder wissen wo das entsprechende Rundschreiben des Innenministeriums NRW zu finden ist, bitte posten.

    mkG FM6

  2. #17
    bosfunky Gast
    Hallo Forum,

    die vfdb0804 wie auch die Herstellerangaben schreiben es vor den Lungenautomat nach Benutzung (egal ob Übung oder Einsatz) zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Da viele LA's zur Reinigung/Desinfektions demontiert werden müssen, ist also auch eine Prüfung nötig, eine Einsatzkurzprüfung reicht nicht aus!
    Natürlich liegt es im Ermessen des AGW's und den örtlichen Gegebnheiten wie es am besten ist, doch sehr viel Spielraum ist da eigentlich nicht!
    Die Vorhaltung von Reserve-LA's macht durchaus sinn, grade nach Übungen braucht nur der LA getauscht zu werden und dann ab auf die Prüfbank. Sind die PA's nach einem Einsatz verunreinigt, kann in der Zeit wo der LA trocknet der PA gereinigt werden.

    Gruß

  3. #18
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    @ florianmark6
    WObei der Begriff Einsatz aber als ganzes zählt ... also so lang der aktuelle Einsatz läuft ... ein Flaschenwechsel darf durchaus durchgeführt werden und anschließend kann nach bestandener Einsatzkurzprüfung der PA von einem anderen Träger benutzt werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #19
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    Original geschrieben von Alex22
    @ florianmark6
    WObei der Begriff Einsatz aber als ganzes zählt ... also so lang der aktuelle Einsatz läuft ... ein Flaschenwechsel darf durchaus durchgeführt werden und anschließend kann nach bestandener Einsatzkurzprüfung der PA von einem anderen Träger benutzt werden.

    Hmm, genau das ist es was das ganze für viele Kameraden so unverständlich macht.
    Nach einer Übung soll das gesammte Gerödel aus Hygienegründen gereinigt und Desinfiziert werden ehe es ein anderer wieder verwendet, und im Einsatz ist das ganze dann wieder egal.
    Irgendwie nutzt die Industrie den " Hygienetick" der Feuerwehr, und leitet ihre Richtlinien von der vorhandenen Vorsorge der Feuerwehr o.ä ab.

  5. #20
    HansDampf Gast
    ich muss dir aber auch ehrlich sagen, dass ich lieber einen sauberen LA habe, als einen den ein kamerad im einsatz schon drauf hatte, der voll gesabbert und geschwitzt ist...

  6. #21
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    Original geschrieben von Teletector
    Hmm, genau das ist es was das ganze für viele Kameraden so unverständlich macht.
    Nach einer Übung soll das gesammte Gerödel aus Hygienegründen gereinigt und Desinfiziert werden ehe es ein anderer wieder verwendet, und im Einsatz ist das ganze dann wieder egal.
    Das Problem ist wohl eher das Einsatztaktische ...
    Keine Gemeinde kann es sich leisten für den Fall der Fälle für einen Großbrand 20 oder mehr Lungenautomaten vorhalten.
    Deswegen ist der Falschentausch im laufenden Einsatz zulässig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #22
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    Original geschrieben von Alex22
    Das Problem ist wohl eher das Einsatztaktische ...
    Keine Gemeinde kann es sich leisten für den Fall der Fälle für einen Großbrand 20 oder mehr Lungenautomaten vorhalten.
    Deswegen ist der Falschentausch im laufenden Einsatz zulässig.
    Das ganze ist schon klar.
    Denke aber das man mit der Beschaffung von Ersatz-LA auf die dauer günstiger wegkommt.
    Im Beispiel mit deinem Großbrand z.B:

    vorhanden an der E-Stelle:
    20 AGT´s - 8 Geräte - 8 Reserveflaschen
    im Einsatz:
    8 AGT´s - 8 Geräte - 0 Reserveflaschen
    folge AS Einsatz:
    die 8 gleichen AGT´s - die gleichen Geräte - 8 Reserveflaschen
    was ich meine ist:
    bei diesem Beispiel wären noch zwölf AGT zum Austausch vorhanden um die zu erst eingesetzten Kräfte nicht zu überlasten.Hinzu kommt noch der Zeitverlust duch ausreichende Erholungszeit zwischen den Einsätzen.
    Durch vorhandensein von nur 8 Ersatz LA, häte man unverzüglich 8 "frische " AGT´s ohne größeren Zeitverlust zum Einsatz bringen können.

    Nur mal so gedacht......

  8. #23
    florianmark6 Gast
    Original geschrieben von Alex22
    @ florianmark6
    WObei der Begriff Einsatz aber als ganzes zählt ... also so lang der aktuelle Einsatz läuft ... ein Flaschenwechsel darf durchaus durchgeführt werden und anschließend kann nach bestandener Einsatzkurzprüfung der PA von einem anderen Träger benutzt werden.
    Ich bin bei der Äußerung von unseren Verhältnissen ausgegangen. Also kein Wechsel des LA. Diese Variante wird es bei uns, trotz der geringeren Aufwands, nicht geben, zumal wir ja nicht einmal genügend Atemanschlüsse haben. Das Gerät an sich kann sicherlich noch mal genutzt werden, aber nur nach Wechsel von Flasche und LA. Welche Feuerwehren nutzen denn überhaupt die Möglichkeit weitere LA auf dem Fahrzeug mitzuführen?

    Original geschrieben von Alex22
    @
    Deswegen ist der Falschentausch im laufenden Einsatz zulässig.
    Nenn mir bitte die dementsprechende Quelle. Auch im Rundschreiben eures IM finde ich kein Verweis darauf. Wie gesagt für NRW liegt mir auch kein derartiges Schreiben vor und bis jetzt konnte mir auch noch keiner diesbezüglich etwas vorlegen.

    mkG FM6

  9. #24
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    Bei uns werden zu Übungen spezielle Übungsgeräte und Masken von der FTZ geholt. (Nicht mehr für den Realeinsatz zugelassen!)

    Bei Realeinsätzen verwenden wir natürlich unsere Wehr-eigenen Geräte und Masken! Die Geräte werden nach dem Einsatz mit einer neuen Flasche versehen, Kurzprüfung und ab ins Fahrzeug. Einmal im Jahr müssen alle AG zur FTZ zur Überprüfung (alle 2 (?) Jahre wird die Membran der AG getauscht) Eine Desi oder gesonderte Überprüfung nach dem Einsatz der AG gibt es nicht! Wenn im Einsatz das AG nochmal gebraucht wird wird es (nach dem Flaschentausch und Kurzprüfung) direkt wieder verwendet (egal von welchem AGT).
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #25
    florianmark6 Gast
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Eine Desi oder gesonderte Überprüfung nach dem Einsatz der AG gibt es nicht! Wenn im Einsatz das AG nochmal gebraucht wird wird es (nach dem Flaschentausch und Kurzprüfung) direkt wieder verwendet (egal von welchem AGT).
    Und damit verstoßt ihr gegen die vfdb 08/04. Aber das tun ja anscheinend viele. In den Herstellervorschriften sind ja auch die Prüf- und Wechselvorschriften gegeben und diese ähneln bei neuen Geräten ja der vfdb 08/04.

    Gibt es für dieses Handeln schon irgendwelche Stellungnahmen durch Urteile oder Aussagen der FUK?

    mkG FM6

  11. #26
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    vom rechtlichen abgesehen find ich manches hier absolut eklig

    ich hab keinen Bock das ich einen Lungenautomat mit dem eingetrockneten Speichel von Anzahl x Kameraden anziehe.

    Von Masken mit eingetrockneten Schweißrändern ganz abgesehen

    Ausserdem will ich kein Gerät anziehen das irgend ein FWmann im Eilverfahren wieder zusammengebaut hat und sich beeilen musste weil ich weiß nicht was

    Bei uns wird JEDES Gerät nach JEDER Nutzung komplett zerlegt gereinigt desinfiziert und geprüft und das von Fachkundigen ASG Warten.

    Im Laufenden Einsatz wird der Trupp nur mit frischen Flaschen ausgestattet. Sind nicht genug Geräte vorhanden so werden entweder Geräte von der Nachbarwehr nachgeführt oder gebrauchte Geräte werden in der Werkstatt FACHKUNDIG gereinigt, geprüft und wieder einsatzbereit gemacht.

    Selbst Meine persönliche Maske lasse ich nach jedem Gebrauch reinigen

    Eigentlich dachte ich das in Deutschland Standart wäre


    Irgendwie find ich den ein oder anderen Modus Operandi a) sehr stümperhaft b) sehr unhygienisch c) rechtlich fragwürdig

    Erinnertmich an das Dorf wo alle irgendeine Hautkrankheit bekamen, weil nur eine Handvoll Nomex Jacken ohne Reinigung von Allen getragen wurden
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #27
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    bei uns werden auch nach jedem einsatz bzw. übung die flaschen mit den geräten in die atemschutzwerkstatt zum füllen bzw. reinigen gebracht

    bei einsätzen, sind bei uns sowieso IMMER genügend geräte vorhanden.

    bei größeren einsätzen wird der gw-as angefordert

  13. #28
    Registriert seit
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    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Bei uns werden zu Übungen spezielle Übungsgeräte und Masken von der FTZ geholt. (Nicht mehr für den Realeinsatz zugelassen!)

    Bei Realeinsätzen verwenden wir natürlich unsere Wehr-eigenen Geräte und Masken! Die Geräte werden nach dem Einsatz mit einer neuen Flasche versehen, Kurzprüfung und ab ins Fahrzeug. Einmal im Jahr müssen alle AG zur FTZ zur Überprüfung (alle 2 (?) Jahre wird die Membran der AG getauscht) Eine Desi oder gesonderte Überprüfung nach dem Einsatz der AG gibt es nicht! Wenn im Einsatz das AG nochmal gebraucht wird wird es (nach dem Flaschentausch und Kurzprüfung) direkt wieder verwendet (egal von welchem AGT).

    Ein PA und Maske (außer eingeschweißte Masken) sind halbjährlich zu prüfen, eingeschweißte Masken sind jährlich zu prüfen. Ebenso ist jährlich die Hochdruckdichtung am Druckminderer zu wechseln und eine Manometer Vergleichsprüfung durchzuführen.
    Alle 4 Jahre ist das Membran am LA zu wechseln und alle 6 Jahre ist der PA einer Grundüberholung zu unterziehen wobei unter anderem der Druckminderer ausgewechselt werden muß.

    Euer Atemschutzverantwortlicher und vor allem der Kommandant stehen mit einem Bein übrigens bereits schon im Knast wenn was passiert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #29
    florianmark6 Gast
    Original geschrieben von Alex22
    Ein PA und Maske (außer eingeschweißte Masken) sind halbjährlich zu prüfen, eingeschweißte Masken sind jährlich zu prüfen.
    Auch nicht richtig oder zitierst du hier Herstellerangaben?

    so aus der vfdb 08/04, Anhang B:


    Bei der 2-jährigen Frist für Atemanschlüsse wird davon ausgegangen, dass einmal gereinigte Masken luftdicht verpackt gelagert werden, anderenfalls gilt eine halbjährliche Frist. Nach jeder Reinigung/Desinfektion sind die Atemanschlüsse grundsätzlich zu prüfen.
    Original geschrieben von Alex22

    Euer Atemschutzverantwortlicher und vor allem der Kommandant stehen mit einem Bein übrigens bereits schon im Knast wenn was passiert.
    Naja bei freiwilligen Kräften ist die Rechtsprechung relativ milde gestimmt. Das hängt einfach mit der fehlenden Erfahrung zusammen. Die Rechtssprechung urteilt sogar so, daß selbst bei Berufsfeuerwehren unter bestimmten Voraussetzungen auf den Sicherheitstrupp verzichtet werden kann. (Vergl. Cimolino, Atemschutz 2004)

    mkG FM6

  15. #30
    Registriert seit
    03.06.2004
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    518
    Original geschrieben von florianmark6
    Naja bei freiwilligen Kräften ist die Rechtsprechung relativ milde gestimmt. Das hängt einfach mit der fehlenden Erfahrung zusammen. Die Rechtssprechung urteilt sogar so, daß selbst bei Berufsfeuerwehren unter bestimmten Voraussetzungen auf den Sicherheitstrupp verzichtet werden kann. (Vergl. Cimolino, Atemschutz 2004)

    mkG FM6

    Man sagt ja Menschenrettung geht vor....sprich in diesem Fall kann man kurzfristig auch auf den Sicherungstrupp verzichten. Allerdings sollte dieser sofort mit Eintreffen des nächsten Fahrzeuges dann gestellt werden.

    In diesem sinne!!
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

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