Original geschrieben von florianmark6
Naja bei freiwilligen Kräften ist die Rechtsprechung relativ milde gestimmt. Das hängt einfach mit der fehlenden Erfahrung zusammen. Die Rechtssprechung urteilt sogar so, daß selbst bei Berufsfeuerwehren unter bestimmten Voraussetzungen auf den Sicherheitstrupp verzichtet werden kann. (Vergl. Cimolino, Atemschutz 2004)

mkG FM6

Man sagt ja Menschenrettung geht vor....sprich in diesem Fall kann man kurzfristig auch auf den Sicherungstrupp verzichten. Allerdings sollte dieser sofort mit Eintreffen des nächsten Fahrzeuges dann gestellt werden.

In diesem sinne!!