@ Ebi:
Die Polizei muss auch handeln, wenn jemand zu schnell, ohne Gurt, mit Handy am Ohr etc. Auto fährt, aber auch da habe ich schon in einigen Fällen persönlich erlebt, dass es nur eine mündliche Verwahnung gegeben hat. Die gleiche Möglichkeit besteht also auch, wenn die Polizei der Meinung ist, dass von dem Scannerbeseitzer keine Gefahr oder Bedrohung (z.B. der Scannerbesitzer im Beitrag von Hauptlöschmeister, der mit der Kamera) ausgeht und die Polizisten freundlcih sind.
Ich denke, die meisten hier sind sich der eigentlichen Gefahr bewusst, der wir uns aussetzen, aber im Normalfall habe ich z.B. nicht mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen.
Gruß,
Lars