Hallo

Also wenn ich das so lese bekomme ich Angst ;) Ihr seit da aber sehr lässig was das abhören von Behördenfunk mittels einen Funkscanner angeht.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, ein paar Gerichtsurteile rauszusuchen.

Urteile:
Amstgericht Homburg

Abhören des Polizeifunks kann teuer werden

Das Amtsgericht Homburg-Efze hat am 19. Juli 2004 einen türkischen Staatsangehörigen aus dem Raum Homberg-Efze wegen Abhören des Polizeifunks in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Nachdem bei einer Hausdurchsuchung der betriebsbereite, mit BOS-Frequenzen programmierte und an eine Breitbandantenne angeschlossene Scanner vorgefunden wurde, gestand der nicht vorbestrafte Angeklagte im Jahre 2003 in einem Zeitraum von etwa zehn Monaten zwei Mal Polizeifunk gehört zu haben. Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung anwaltlich nicht vertreten. Das Urteil ist rechtskräftig. ( AG Homberg-Efze 2620 Js 38051/03 Ds ).

mitgeteilt von:

Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln


AMTSGERICHT STUTTGART BAD CANNSTATT

URTEIL

B4 Cs 2278/02

Strafsache gegen
den am XX.XX.XX in XXXX geborenen, in XXXX, XXXX wohnhaften geschiedenen Ingenieur XXXX XXXX
wegen unerl. Abhören von Nachrichten u.a.
Das Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt hat in der Sitzung vom 21. März 2003, woran teilgenommen haben

Richter ------
als Vorsitzender
Oberstaatsanwalt ----
als Beamter der Staatsanwaltschaft
Rechtsanwalt -----
als Verteidiger

Justizsekretär --------
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

1.
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Abhörens von Nachrichten und Nötigung zu der
Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30,-- Euro, insgesamt 2.100,-- Euro verurteilt.


Bremen: 3600 Euro Geldbuße für Abhören des Polizeifunks

Der 44-jährige Walter S. aus Bremen muß 3600 Euro Geldbuße zahlen, weil den Polizeifunk abgehört hatte.

Der Frührentner war der Polizei aufgefallen, als er an einem Einsatzort Videoaufnahmen machte, die er an private Fernsehsender verkaufen wollte. Die Beamten entdeckten in seinem Fahrzeug einen Decoder und einen Funkscanner in ausgeschaltetem Zustand, der aber auf eine Polizeifrequenz eingestellt war. Die Polizisten erstatteten Anzeige wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz, und so landete der Fall vor dem Bremer Amtsgericht.

Der Amtsrichter erklärte, dass der Besitz eines Scanners nicht strafbar sei, wohl aber das Abhören des Polizeifunks. Weil der Angeklagte geständig war, bot ihm der Richter an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 3600 Euro einzustellen. Damit war der Angeklagte einverstanden. Der Scanner und der Decoder wurden eingezogen.

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Also gebe euch einen guten Rat, seit vorsichtig in Bezug auf Funkscanner/Handscanner/Tischscanner und was es sonst noch si gibts.

Gruß Uwe