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Thema: BOS-Funk hören mit Genehmigung

  1. #1
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    BOS-Funk hören mit Genehmigung

    In einem anderen Thread kam die Behauptung auf dass jemand l e g a l den BOS Funk mithören dürfte.

    Mich würde mal interessieren, wer hier
    legal BOS Funk
    mithören darf.

    Es geht nicht um Funk auf der Wache oder im RTW, Feuerwehr- oder Dienstfahrzeug, sondern zu Hause oder in seinem Privat - PKW.
    Wenn ja, wer hat dafür die Genehmigung erteilt ?
    Wurde die Genehmigung schriftlich erteilt ?
    mfg Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    Also ich denke mal das der Stadtbrandinspektor legal Funk mithören darf. Zumindest bei uns. Ich kann mir nicht vorstellen das er sein 4m Funkgerät nur anmachen darf wenn ein Einsatz ist.

    greetings
    tower

  3. #3
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    Moin moin,

    hat ein Stadtbrandinspektor nicht ein Dienstfahrzeug auch privat zur Verfügung, das sowohlmit BOS-Funk als auch mit einer SoSi-Anlage ausgerüstet ist?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    In diesem Fall wäre es ja ein Dienstfahrzeug. Streng genommen darf er, wenn er das Fahrzeug privat nutzt, den Funk nicht mithören.
    Aber das war ja nicht gefragt.
    mfg
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
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    Der SBI/KBI darf z. B. auch den Scanner auf dem Kanal den er unter sich hat verwenden. Auch in den eigenen 4 Wänden.

    So hab ich es mal mitbekommen. Falls es nicht so sein sollte dann belehrt mich eines besseren.

    Unser KBI hat kein eigenes Dienstfahrzeug. Der rückt bei uns mit der Örtlichen Feuerwehr aus. Falls die Feuerwehr nicht im Einsatz gebunden ist nimmt er den Kdow seiner Feuerwehr und rückt mit dem aus.
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  6. #6
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    Original geschrieben von Florian kommen
    Der SBI/KBI darf z. B. auch den Scanner auf dem Kanal den er unter sich hat verwenden. Auch in den eigenen 4 Wänden.

    So hab ich es mal mitbekommen. Falls es nicht so sein sollte dann belehrt mich eines besseren.
    Und wo steht das ????
    Bisher werden nur Vermutungen geäußert, nichts greifbares.
    Auch ein SBI/KBI darf keinen Scanner zum Abhören des BOS-Funks betreiben.
    mfg
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  7. #7
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    Eine Bitte:

    Ebi hat eine klare Frage gestellt. Macht den Beitrag bitte nicht mit irgendwelchen Halbwahrheiten oder "ich habe mal gehört, dass ... dürfte, weiss es aber nicht genau"-Beiträgen kaputt.
    Danke!

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
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    auch ein SBI darf einen scanner nicht zum BOS Funk hören benutzen ...
    siehe TKG
    keine Sendung empfangen die für die Anlage nicht bestimmt ist.

    Unsere Inspektoren haben alle eine versteckte SoSi Anlage und ein 4 m Fug im Auto ... dieses wird von der Kreisbehörde oder wie das heißt bezahlt ..
    alle Inspektoren haben auch vom StMI einen offiziellen Funkrufnamen bekommen.
    Ich denke jetzt einfach mal das diese schriftlich ergangen ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Am BOS-Funk teilnehmen (auch nur Empfangen), darf man doch nur mit Geräten die der TR-BOS entsprechen.

    Handelsübliche Scanner entsprechen der TR-BOS, soweit ich weiß, nicht. Also darf niemand (egal ob er legal oder illegal) BOS-Funk mit einem Scanner hören.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  10. #10
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    So, viel weiter sind wir immer noch nicht.

    Dann lassen wir doch mal die Scanner aussen vor.
    Nehmen wir nur die Funkanlagen, die der TR entsprechen.

    Und auch diese dürfen nach der Anlage 5 der BOS Funkrichtlinie nicht zum Abhören genutzt werden.

    --Zitat:
    8. Es ist verboten, die vorstehenden Funkanlagen zum Abhören zu benutzen.
    ---
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  11. #11
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    gehört nicht ganz zum Thema aber ne kleine Zwichenfrage:

    Original geschrieben von Alex22
    Unsere Inspektoren haben alle eine versteckte SoSi Anlage und ein 4 m Fug im Auto ...
    in Diest- oder priat-PKW???

    warum eine versteckte SoSi??????
    dann wäre es ja ein Dienst-PKW, das widerum ist nicht das thema !!!

  12. #12
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    na im Privat Pkw ... ein richtiges Dienstfahrzeug hat bei uns nur der KBR
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Habe nochmal bischen gesucht und folgendes gefunden

    @Ritsch - Bei mir in den BOS Richtlinien steht was anderes.
    -----
    § 7
    (3) Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden. (4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abwei-chend von Absatz (3), Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben (z.B. im Privat-Kfz) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
    -----
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  14. #14
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    sosi

    @ Alex22: Bei uns auch(Aber KBI, KBM und KBR)! Ein roter Mercedes Kombi mit aufsetzbarem Magnetblaulicht. Das Martinshorn ist unter der Motorhaube.
    Er nutzt das Auto privat und beruflich und darf den Funk mithören.

  15. #15
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    EBI ...
    und genau so eine schriftliche Genehmigung haben unsere Inspektoren und somit dürfen sie ein festeingebautes Fug im Fahrzeug führen und benutzen und noch dazu ohne konkreten Auftrag.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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