In Niedersachsen müssen Brauchtumsfeuer auch angemeldet werden.

Was Gartenabfälle betrifft gibt das zuständige Ordnungsamt regelmäßig eine Bekanntmachung raus, an welchen Tagen Gartenabfälle verbrannt werden dürfen mit Ausweichtermine falls es am sogenannten "Brenntag" regnet. In dieser Bekanntmachung steht auch drin welche Auflagen zu erfüllen sind wie z.B. Abstand von Gebäuden, Löschmittel bereitstellen und das das Feuer unter Aufsicht zu halten ist . Wenn am "Brenntag" Gartenabfälle verbrant werden, braucht man dann keine Erlaubnis.

Blinky