Rrriichtig! :o)Original geschrieben von Alterlöschknecht
Das Verhalten der Feuerwehr gilt auch für ungenehmigte Feuer . die weitere Verfolgung der Anglegenheit ist dann Sache des Ordnungsamtes
Das verkennen leider viele - oft aber wohl aus Unkenntnis; Geltungsbedürfnis will ich ja niemendem unterstellen... *g*




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