Original geschrieben von Matze81
Du schriebst
"Wird die ganze Angelegenheit jedoch größer und birgt vielleicht auch noch die ein oder andere Ausbreitungsgefahr, ...".
Das wäre allerhöchstens(!) "Herbeiführung einer Brandgefahr"...
Und solange das kein Schadensfeuer ist oder Gefahr für dritte besteht und die Sicherheitsauflage laut Gehnemigung eingehalten werden geht das die Feuerwehr mähmlich garnichts an.Wenn sich der Nachbar durch Rauch belästigt fühlt muss der vertrauensvoll an das Ornungsamt wenden.
Gruss Friedhelm





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